Strom und Gas

Stromanbieter wechseln — ohne Portal, mit einem Menschen.

Ein Vergleichsportal kennt Ihre Rechnung nicht. Es kennt Tarife, sortiert sie nach dem Preis des ersten Jahres und verdient an dem, was oben steht. Wir machen es umgekehrt: Sie schicken uns Ihre Jahresabrechnung, wir rechnen Ihren echten Verbrauch gegen den Markt und sagen Ihnen, ob sich ein Wechsel lohnt. Wenn ja, übernehmen wir ihn — Kündigung, Anmeldung, Fristen. Wenn sich ein Wechsel nicht lohnt, schreiben wir es auf.

Was viele zurückhält

„Und wenn dann der Strom weg ist?"

Das kann nicht passieren, und zwar nicht aus Kulanz, sondern weil es im Gesetz steht. § 38 EnWG: Wer Strom bezieht, ohne dass der Bezug einem Liefervertrag zugeordnet werden kann, gilt als vom Grundversorger beliefert — automatisch, bis zu drei Monate lang. Es gibt in Deutschland keinen Zustand, in dem eine Wohnung ohne Strom dasteht, weil ein Vertrag endet. Die Leitung bleibt dieselbe, der Zähler bleibt derselbe, niemand kommt vorbei. Es ändert sich nur, wer die Rechnung schreibt.

Drei Wochen, gesetzlich

Der Wechsel darf nach § 20a Abs. 2 EnWG höchstens drei Wochen dauern, gerechnet ab dem Zugang der Anmeldung beim Netzbetreiber. Dauert es länger und der Lieferant oder Netzbetreiber hat das zu vertreten, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz — und er muss beweisen, dass er es nicht zu vertreten hat.

Kündigen müssen Sie nicht selbst

Das übernimmt der neue Versorger im Wechselverfahren. Sie unterschreiben einmal, den Rest machen die beiden untereinander — und wir sehen zu, dass die Frist eingehalten wird.

Der Zähler bleibt, wo er ist

Kein Techniker, kein Umbau, keine Unterbrechung. Was sich ändert, ist eine Eintragung beim Netzbetreiber. Ihre Zählernummer bleibt dieselbe — sie steht auf Ihrer Abrechnung.

Stromanbieter wechseln – Rechnung geprüft · Video, 1:01 Min.

Das Video in Kürze

  • Viele fürchten, nach dem Wechsel ohne Strom dazustehen. Der Strom ist nie weg: Ist kein Vertrag da, liefert automatisch der Grundversorger (§ 38 EnWG).
  • Der Wechsel darf höchstens 3 Wochen dauern (§ 20a EnWG; Stand Oktober 2026). Der Zähler bleibt, kein Techniker kommt. Es ändert sich nur, wer die Rechnung schreibt.
  • Vergleichsportale sortieren nach dem Preis im ersten Jahr, mit Bonus. Wir rechnen mit Ihrem echten Verbrauch, ohne Bonus, und mit Ihrer Kündigungsfrist.
  • Sie schicken die Abrechnung. Wir rechnen nach, Sie entscheiden, wir übernehmen den Wechsel.
  • Vor dem Vertragsende melden wir uns, damit das zweite Jahr nicht teuer wird.

Ervis Prakaj · Energieexperte · Video vom 14. Oktober 2026

Warum nicht einfach ein Portal

Drei Dinge, die ein Rechner nicht sehen kann

Ihren echten Verbrauch

Ein Portal fragt nach einer Schätzung oder nimmt einen Richtwert nach Haushaltsgröße. Auf Ihrer Abrechnung steht die gemessene Zahl der letzten Periode — und die weicht oft um mehr als tausend Kilowattstunden ab. Bei 30 Cent sind das 300 € Unterschied in der Rechnung, die Sie vergleichen.

Das zweite Jahr

Sortiert wird nach dem Preis des ersten Jahres, inklusive Bonus. Was danach kommt, steht im Kleingedruckten. Wir rechnen den Bonus heraus und vergleichen, was die Kilowattstunde dauerhaft kostet.

Ihre Kündigungsfrist

Der beste Tarif nützt nichts, wenn Sie noch sieben Monate gebunden sind — oder wenn die Frist in zwei Wochen abläuft und niemand es merkt. Das Datum steht in Ihrem Vertrag, nicht im Rechner.

Und wer daran verdient

Ein Portal bekommt für jeden vermittelten Vertrag Geld, und die Reihenfolge der Treffer hängt auch daran. Wir bekommen es ebenfalls — deshalb steht weiter unten, was das für Sie bedeutet.

So läuft es

Vier Schritte, einer davon ist Ihrer

1. Abrechnung schicken

PDF oder abfotografiert. Wer sie nicht zur Hand hat, lässt sich anrufen — wir gehen sie am Telefon durch. Das ist der einzige Schritt, der Sie Zeit kostet.

2. Wir rechnen nach

Ihr Verbrauch, Ihr heutiger Preis, Ihre Fristen — gegen das, was am Markt zu haben ist. Antwort per E-Mail, meist am selben Tag.

3. Sie entscheiden

Lohnt es sich nicht, sagen wir das. Lohnt es sich, bekommen Sie einen konkreten Vorschlag mit Preis, Laufzeit und dem Datum, ab dem er gilt.

4. Wir übernehmen den Wechsel

Anmeldung beim neuen Versorger, Kündigung beim alten, Überwachung der Drei-Wochen-Frist. Sie bekommen die Bestätigung in Textform — die schuldet Ihnen der neue Lieferant unverzüglich, so steht es in § 20a EnWG.

Nach dem Wechsel

Das zweite Jahr ist das, in dem es teuer wird

Der häufigste Fehler beim Wechseln ist nicht der falsche Tarif, sondern der vergessene. Ein günstiger Vertrag läuft zwölf Monate, dann greift der reguläre Preis, und niemand erinnert daran. Wer einmal über ein Portal wechselt und danach nichts mehr hört, zahlt ab Monat dreizehn wieder das, was er vorher loswerden wollte.

Wir merken uns Ihr Vertragsende und Ihre Kündigungsfrist und melden uns rechtzeitig davor — mit der Frage, ob wir noch einmal nachrechnen sollen. Sie müssen sich keinen Termin in den Kalender schreiben. Das ist der eigentliche Unterschied zu einem Vergleich, den Sie einmal machen und dann vergessen.

Was der Wechsel bringt

Grundversorgung gegen Sondervertrag: die amtlichen Zahlen

Die Bundesnetzagentur erhebt jedes Jahr, was Haushalte je nach Vertrag zahlen. Zum Stichtag 1. April 2025, für einen Jahresverbrauch von 2.500 bis 5.000 kWh Strom, im Durchschnitt und inklusive Umsatzsteuer:

VertragStromGas
Grundversorgung44,93 ct/kWh13,57 ct/kWh
Sondervertrag beim Grundversorger39,51 ct/kWh12,07 ct/kWh
Vertrag bei einem anderen Lieferanten38,20 ct/kWh11,56 ct/kWh

Wer in der Grundversorgung ist, zahlte beim Strom also gut 6,7 ct je kWh mehr als mit einem Vertrag bei einem anderen Lieferanten. Das sind Durchschnittswerte; was es für Sie ausmacht, steht in Ihrer Rechnung – die rechnen wir mit Ihnen nach.

Quelle: Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt, Monitoringbericht 2025 (Stand 26.01.2026), S. 28 und S. 47; Gaspreise mengengewichtet.

Häufige Fragen

Was Leute uns vorher fragen

Geht ein Wechsel trotz Schulden beim alten Versorger?

Offene Rechnungen bleiben offen — sie wandern nicht mit und sie verschwinden nicht. Der neue Vertrag ist davon zunächst unabhängig; viele Versorger prüfen allerdings die Bonität, und bei schlechter Auskunft kommt kein Vertrag zustande oder nur einer mit Vorkasse. Sagen Sie es uns vorher, dann schlagen wir gar nicht erst etwas vor, das abgelehnt wird.

Was ist, wenn mein Preis gerade erhöht wurde?

Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht — unabhängig von der normalen Laufzeit. Die Frist dafür ist kurz und steht im Schreiben Ihres Versorgers. Wenn Sie eine Preiserhöhung bekommen haben, schicken Sie uns beides: das Schreiben und die letzte Abrechnung.

Wie schnell geht es technisch?

Aktuell gilt: Seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Vorgang eines Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen werden können, an jedem Werktag. Die drei Wochen aus § 20a EnWG sind die Höchstdauer des gesamten Verfahrens, nicht die Regel.

Ich bin umgezogen — zählt das auch als Wechsel?

Beim Umzug landen Sie zunächst automatisch in der Grundversorgung, wenn Sie nichts tun (§ 38 EnWG). Das ist bequem und fast immer der teuerste Tarif am Ort. Wer gerade umgezogen ist, sollte zuerst dort nachsehen. Besser beim Einzug: Zählerstand notieren und uns mit der Zählernummer schicken – dann melden wir Sie gleich beim passenden Versorger an.

Kann ich den Stromanbieter trotz laufendem Vertrag wechseln?

Zum Ende der Laufzeit ja: Wir kündigen den alten Stromvertrag fristgerecht, der neue beginnt am Tag danach. Vorher nur mit Sonderkündigungsrecht, etwa nach einer Preiserhöhung (siehe oben). Die Frist steht in Ihrem Vertrag oder auf der letzten Abrechnung.

Was muss ich beim Stromwechsel beachten?

Vier Dinge: die Kündigungsfrist im alten Vertrag, Laufzeit und Preisgarantie im neuen Stromtarif, ob ein Bonus nur im ersten Jahr gilt – und dass weder Vorauszahlung noch Kaution verlangt wird. Den Anbieterwechsel beim Strom übernehmen wir: Kündigung beim alten Stromversorger, Anmeldung beim neuen. Eine Empfehlung, ob sich ein neuer Stromanbieter lohnt, geben wir erst nach der Rechnungsprüfung. Dasselbe gilt, wenn Sie den Energieanbieter für Gas wechseln wollen.

Bekomme ich auch Ökostrom?

Ja, auf Wunsch mit Herkunftsnachweis. Als Strom aus erneuerbaren Energien darf ein Versorger nur ausweisen, wofür er Herkunftsnachweise im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamts entwertet hat (§ 42 EnWG). Wir vergleichen dann nur Tarife, die diesen Nachweis für Ihren Verbrauch enthalten.

Zahle ich beim Wechsel doppelt?

Nein. Der alte Versorger rechnet bis zum Lieferende ab, der neue ab dem Lieferbeginn – mit dem Zählerstand vom Wechseltag.

Kann ich später zurückwechseln?

Ja, nach den Regeln Ihres neuen Vertrags: zum Ende der Laufzeit, mit der Kündigungsfrist, die darin steht.

Darf ich als Mieter wechseln?

Ja. Wer einen eigenen Zähler und einen eigenen Stromvertrag hat, wählt den Versorger selbst; den Vermieter brauchen Sie dafür nicht.

Was brauche ich dafür?

Die letzte Jahresabrechnung. Darauf stehen Zählernummer, Marktlokation, Kundennummer und Ihr Verbrauch – mehr brauchen wir nicht.

Wir haben eine Wärmepumpe, ein E-Auto oder eine Solaranlage.

Für Wärmepumpen gibt es eigene Tarife, oft mit eigenem Zähler; das prüfen wir mit. Photovoltaik, Speicher und Wärmepumpe planen wir auch als Paket und koordinieren die Montage durch unsere Partnerbetriebe – siehe Photovoltaik & Wärmepumpe.

Und der Verbrauch?

Der Tarif ist die eine Hälfte. Die andere: Geräte, die im Bereitschaftsbetrieb laufen, über eine schaltbare Steckdosenleiste ganz ausschalten, und alte Kühl- und Gefriergeräte beim Austausch nach dem Verbrauch auf dem Energielabel auswählen.

Was kostet mich Ihre Beratung?

Nichts.

Eine Sache, die gegen uns spricht

Es geht nicht sofort. Ein Portal zeigt in zehn Sekunden eine Liste. Bei uns dauert es, bis ein Mensch Ihre Abrechnung gelesen hat — meist denselben Tag, manchmal den nächsten. Wer jetzt sofort abschließen will, ist beim Portal schneller.

Fangen Sie mit Ihrer Rechnung an.

Name, Telefon und E-Mail, dazu die Abrechnung als PDF oder Foto — mehr brauchen wir nicht. Wer sie nicht zur Hand hat, hinterlässt nur die Nummer, dann rufen wir an. Kostenlos, ohne Vertrag, und Sie hören von uns, auch wenn die Antwort lautet: bleiben Sie, wo Sie sind.

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