Energieeffizienz-Experte: wer gelistet ist und was er darf
Ohne einen Experten aus der Liste der dena gibt es keinen geförderten Sanierungsfahrplan, keinen KfW-Antrag für das Effizienzhaus und keine geförderte Baubegleitung. Die Wahl des Beraters entscheidet also mit, welche Förderung Sie bekommen.
Was nur gelistete Experten dürfen
- Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan, gefördert vom BAFA
- Technische Projektbeschreibung für BAFA-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Bestätigung zum Antrag und Bestätigung nach Durchführung für die KfW
- Fachplanung und Baubegleitung mit Förderung
- Sanierung von Baudenkmalen mit Förderung, nur mit Eintrag in der Kategorie Denkmal
Wer einen Handwerker ohne Experten beauftragt, merkt das oft erst beim Antrag. Dann fehlen die Unterlagen, und der Auftrag ist schon vergeben.
Die drei Kategorien der Liste
| Kategorie | Wofür |
|---|---|
| Wohngebäude | Beratung, Förderanträge und Baubegleitung für Ein- und Mehrfamilienhäuser |
| Nichtwohngebäude | Büros, Gewerbe, öffentliche Gebäude |
| Denkmal | Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz, zusätzliche Qualifikation |
Der Eintrag gilt drei Jahre. Danach muss der Experte Fortbildungen nachweisen, sonst erlischt er. Die dena prüft Arbeiten stichprobenartig.
So finden Sie einen Experten
- Liste öffnen. Die Expertenliste steht unter energie-effizienz-experten.de, geführt von der Deutschen Energie-Agentur (dena).
- Kategorie wählen. Für Ihr Wohnhaus die Kategorie Wohngebäude, für ein Baudenkmal zusätzlich Denkmal.
- Leistung wählen. Zum Beispiel Energieberatung, Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus.
- Ort eingeben. Die Liste zeigt Experten in Ihrer Nähe. Fragen Sie nach Terminen vor Ort.
Bei uns beraten gelistete Energieeffizienz-Experten für Wohngebäude, auch für Mehrfamilienhäuser. Die Beratung bezuschusst das BAFA mit 50 %, höchstens 650 € bei ein bis zwei Wohnungen und 850 € ab drei. Der Antrag kommt vor dem Auftrag an den Berater, die Richtlinie endet am 31.12.2026.
Weiterlesen: Energieberatung in Bayern · Förderung der Energieberatung
Quellen, abgerufen am 04.11.2026: dena, Energieeffizienz-Expertenliste; BAFA, Energieberatung für Wohngebäude; Richtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1; KfW 261; GModG, BGBl. 2026 I Nr. 226.
Fragen zur Expertenliste
Was ist ein Energieeffizienz-Experte?
Ein Energieberater, der in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragen ist. Eingetragen werden nur natürliche Personen mit nachgewiesener Qualifikation, nicht Firmen.
Wer führt die Expertenliste?
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) im Auftrag des Bundes. Die Einträge werden stichprobenartig kontrolliert.
Wie lange gilt ein Eintrag?
Drei Jahre. Für die Verlängerung muss der Experte regelmäßige Fortbildungen nachweisen.
Muss der Aussteller eines Energieausweises gelistet sein?
Nein. Für den Energieausweis genügt die gesetzliche Ausstellungsberechtigung. Für geförderte Beratung, Förderanträge und Baubegleitung ist der Eintrag Pflicht.
Woran erkenne ich, dass mein Berater gelistet ist?
Lassen Sie sich Namen und Kategorie geben und prüfen Sie den Eintrag in der Liste selbst. Das dauert eine Minute.
Wird die Beratung durch einen Experten gefördert?
Ja. Das BAFA übernimmt 50 % der Energieberatung für Wohngebäude, höchstens 650 € bei ein bis zwei Wohnungen und 850 € ab drei. Voraussetzung ist ein gelisteter Experte. Der Antrag kommt vor dem Auftrag, möglich bis 31.12.2026.
Beratung durch gelistete Experten anfragen
Unverbindlich. Sie erhalten ein Angebot nach Ihrem Haus, mit Förderung und Eigenanteil. Wir beraten vor Ort in ganz Bayern, auch in Nürnberg, Regensburg und Würzburg.
Vielen Dank!
Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns zeitnah persönlich bei Ihnen.