Energieberatung · Förderung

Förderung für Beratung und Sanierung

Die Energieberatung selbst fördert das BAFA mit 50 %, bis 650 €. Der Sanierungsfahrplan daraus hebt danach den Zuschuss für Dämmung und Fenster von 15 auf 20 % und verdoppelt die förderfähigen Kosten. Entscheidend ist die Reihenfolge: immer erst der Antrag, dann der Vertrag. Die Beratungsförderung läuft bis 31.12.2026.

Alle Programme auf einen Blick

Für Privathäuser in Bayern gelten die Programme des Bundes. Welche davon für Ihr Haus zusammenpassen, steht nach der Beratung im Sanierungsfahrplan.

WofürProgrammWas es bringt
Energieberatung mit SanierungsfahrplanBAFA, Energieberatung für Wohngebäude50 % Zuschuss, bis 650 € (1–2 Wohnungen) oder 850 € (ab 3), Anträge bis 31.12.2026
Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung, HeizungsoptimierungBAFA, BEG Einzelmaßnahmen15 % Zuschuss, mit Sanierungsfahrplan 20 %; förderfähig 30.000 € je Wohnung und Jahr, mit Fahrplan 60.000 €
Fachplanung und BaubegleitungBAFA, BEG Einzelmaßnahmen50 % Zuschuss auf bis zu 5.000 € im Ein- und Zweifamilienhaus, 2.000 € je Wohnung ab 3, höchstens 20.000 €
Neue Heizung, etwa WärmepumpeKfW 45830 % Grundförderung, 16 % Klimabonus für Selbstnutzer bis 31.01.2027; förderfähig 28.000 € für die erste Wohnung
Sanierung zum EffizienzhausKfW 261Kredit bis 150.000 € je Wohnung mit Tilgungszuschuss, Baubegleitung mit bis zu 5.000 € Zuschuss im Ein- und Zweifamilienhaus
Finanzierung der EinzelmaßnahmenKfW 358 und 359Ergänzungskredit bis 120.000 € je Wohnung für Maßnahmen mit BAFA-Bescheid oder KfW-Zuschuss
Familien kaufen ein älteres HausKfW 308Kredit 140.000 / 160.000 / 180.000 € bei 1 / 2 / ab 3 Kindern, danach Sanierung
Steuerbonus statt Zuschuss§ 35c EStG7 + 7 + 6 % der Kosten über drei Jahre, höchstens 40.000 € je Haus; Energieberater 50 %; Abschluss bis 31.12.2029

Zinssätze der KfW ändern sich laufend, Sie finden sie tagesaktuell bei Ihrer Bank. Alles zur Heizung steht unter Wärmepumpe Förderung.

Die richtige Reihenfolge

Die meisten Förderungen gehen an einer Stelle verloren: an der Unterschrift unter einen Vertrag, bevor der Antrag gestellt ist. So läuft es sicher:

  1. Energieberatung beantragen. Der BAFA-Antrag kommt vor dem Beratungsvertrag. Nach dem Bescheid bleiben 9 Monate für die Beratung.
  2. Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Er gilt 15 Jahre und legt fest, welche Maßnahme wann kommt. Jede Maßnahme daraus bekommt den Bonus.
  3. Angebote mit Förderklausel einholen. Der Vertrag mit dem Handwerksbetrieb gilt nur mit Förderzusage. Planung und Beratung dürfen vorher laufen, der Ausführungsvertrag nur mit Bedingung.
  4. Zuschuss für die Maßnahme beantragen. Für Dämmung, Fenster und Baubegleitung beim BAFA, für die Heizung bei der KfW. Danach haben Sie 36 Monate für die Umsetzung.
  5. Umsetzen und bestätigen lassen. Der Energieeffizienz-Experte prüft die Ausführung und bestätigt Kosten und technische Anforderungen. Dann wird ausgezahlt.

Die Anträge stellt der Berater mit Ihrer Vollmacht. Sie unterschreiben die Vollmacht und bekommen die Bescheide.

Zuschuss oder Steuerbonus?

Wer selbst im Haus wohnt, kann statt des Zuschusses den Steuerbonus nutzen: 7 + 7 + 6 % der Kosten über drei Steuerjahre, höchstens 40.000 € je Haus. Das Haus muss älter als 10 Jahre sein, die Maßnahme vor dem 01.01.2030 abgeschlossen. Für dieselben Kosten gilt nur einer der beiden Wege.

Der Zuschuss kommt nach der Prüfung der Rechnung, der Steuerbonus verteilt sich über drei Steuerbescheide. Was mehr bringt, rechnet der Berater für Ihr Haus durch.

Quellen, abgerufen am 04.11.2026: BAFA, Energieberatung für Wohngebäude; Richtlinie EBW, BAnz AT 21.06.2023 B1, geändert BAnz AT 08.08.2024 B2; Richtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1; KfW 458; KfW 261; KfW 358/359; KfW 308; § 35c EStG.

Häufige Fragen

Fragen zur Förderung

Wie viel Förderung gibt es für eine Energieberatung?

50 % des Honorars, höchstens 650 € bei einer oder zwei Wohnungen und 850 € ab drei. Dazu bis zu 250 € für die Erläuterung in einer Eigentümerversammlung.

Bis wann kann ich die Förderung beantragen?

Die Richtlinie der Energieberatung für Wohngebäude endet am 31.12.2026. Wie es danach weitergeht, ist offen. Die Förderung der Einzelmaßnahmen gilt bis 31.12.2030.

Was bringt der Sanierungsfahrplan bei der Förderung?

5 Prozentpunkte mehr Zuschuss auf Dämmung, Fenster, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung und doppelt so hohe förderfähige Kosten: 60.000 € statt 30.000 € je Wohnung und Jahr. Auf die neue Heizung selbst wirkt der Bonus nicht.

Was passiert, wenn ich zu früh unterschreibe?

Dann ist die Förderung für diese Maßnahme weg. Als Beginn gilt der Vertrag mit dem ausführenden Betrieb. Er gehört deshalb erst nach dem Antrag unterschrieben, oder er gilt nur mit Förderzusage.

Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Für dieselben Kosten nur eines von beiden. Welcher Weg mehr bringt, zeigt eine Rechnung für Ihr Haus. Der Effizienzhaus-Kredit der KfW schließt den Steuerbonus und die Einzelmaßnahmen-Förderung für dasselbe Vorhaben aus.

Wer bestätigt die Maßnahmen für die Förderung?

Bei Dämmung, Fenstern, Anlagentechnik, Baubegleitung und jedem Antrag mit Fahrplan-Bonus ein gelisteter Energieeffizienz-Experte. Bei der Heizung und der Heizungsoptimierung reicht auch der Fachbetrieb.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf die Förderung?

Nein. Gefördert wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, der Bescheid ist Ihre Zusage.

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