Photovoltaik in Baden-Württemberg: Förderung und PV-Pflicht
Wer in Baden-Württemberg ein Wohnhaus neu baut oder das Dach grundlegend saniert, muss eine PV-Anlage installieren – auf mindestens 60 % der geeigneten Dachfläche. Einen Zuschuss des Landes gibt es dafür nicht, aber ein Darlehen der L-Bank für Anlage und Speicher.
Förderung des Landes Baden-Württemberg
Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik
L-Bank · Stand Konditionen vom 09.10.2026
Darlehen für neue, erweiterte oder modernisierte PV-Anlage am Wohnhaus samt Batteriespeicher
ab 5.000 €, Auszahlung 100 %, Laufzeit bis 30 Jahre
Wohnsitz in BW, mind. eine Wohnung selbst genutzt; Einbau durch Fachunternehmen; nicht über 30 kWp
Nicht mehr offen: Netzdienliche PV-Batteriespeicher – Zuschuss je kWh Speicherkapazität (Förderzeitraum beendet, Seite vom 01.03.2022). Ein Antrag ist dort derzeit nicht möglich; maßgeblich ist die Seite des Trägers.
Grundlegend saniert heißt: Abdichtung oder Eindeckung werden vollständig erneuert; die Reparatur eines Sturmschadens zählt nicht. Nachgewiesen wird die Anlage mit der Registrierung im Marktstammdatenregister, spätestens zwölf Monate nach Fertigstellung.
Was in Baden-Württemberg gilt
- PV-Pflicht: Neubau von Wohngebäuden seit 01.05.2022, grundlegende Dachsanierung seit 01.01.2023: Module auf mindestens 60 % der geeigneten Dachfläche (geeignet ab 20 m² zusammenhängend). Ersatzweise Solarthermie oder PV auf anderen Flächen. Befreiung auf Antrag, etwa wenn die PV-Kosten beim Neubau 10 % der Baukosten übersteigen; bei Dachsanierung spätestens zwei Monate vor Baubeginn beantragen. (§ 23 KlimaG BW, § 6 PVPf-VO)
- Keine Baugenehmigung: Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Solarnutzung sind verfahrensfrei. (§ 50 Abs. 1 i. V. m. Anhang 1 Nr. 3 c LBO BW)
- So erfüllen Sie es: Elektrische Wärmepumpe mit Jahresarbeitszahl ab 2,50: vollständig. Eine PV-Anlage mit mindestens 0,02 kWp je m² Wohnfläche zählt ebenfalls; ein Sanierungsfahrplan erfüllt ein Drittel. (EWärmeG BW, Erfüllungsoptionen Wohngebäude)
Dazu kommt die Förderung des Bundes
Unabhängig vom Land gelten überall: 20 Jahre Einspeisevergütung (7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung bis 10 kW, Inbetriebnahme bis 31.12.2026), 0 % Umsatzsteuer auf Anlage, Speicher und Montage bis 30 kWp am Wohnhaus, steuerfreie Einnahmen und der KfW-Kredit 270. Ob sich ein Landesprogramm mit der Bundesförderung kombinieren lässt, steht in seinen Bedingungen.
Städte in Baden-Württemberg: Photovoltaik Karlsruhe · Photovoltaik Mannheim · Photovoltaik Stuttgart
Offizielle Stellen in Baden-Württemberg
- Energieatlas Baden-Württemberg: Solardachkataster
- Zukunft Altbau (KEA-BW): Information für Hauseigentümer
Quellen, abgerufen am 20.10.2026: l-bank.de · um.baden-wuerttemberg.de · um.baden-wuerttemberg.de · landtag-bw.de · um.baden-wuerttemberg.de
So arbeiten wir, egal wo Ihr Haus steht
- Gespräch per Telefon oder Video. Wir gehen Haus, Verbrauch und Pläne mit Ihnen durch – auch das, was sich ändern wird, etwa ein Elektroauto in zwei Jahren.
- Konzept statt Einzelteil. Daraus entsteht ein Vorschlag für die PV-Anlage, einzeln oder zusammen, PV mit oder ohne Speicher.
- Angebote und Montage durch Partnerbetriebe, die wir vorher qualifiziert haben. Wir vergleichen die Angebote mit Ihnen und koordinieren die Montage.
- Förderantrag: Wir helfen Ihnen dabei, der Partnerbetrieb ebenfalls.
- Danach der Strom: Den Tarif, mit dem Ihr Haus künftig läuft, vergleichen wir mit und betreuen ihn über die Laufzeit weiter.
Was gegen uns spricht: Außerhalb Bayerns kommen wir nicht vorbei. Wir beraten per Telefon oder Video; vor Ort sind wir in München, Augsburg, Ottobrunn und Holzkirchen.
Photovoltaik in Baden-Württemberg: Ihre Anfrage
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