Photovoltaik · Baden-Württemberg

Photovoltaik in Baden-Württemberg: Förderung und PV-Pflicht

Wer in Baden-Württemberg ein Wohnhaus neu baut oder das Dach grundlegend saniert, muss eine PV-Anlage installieren – auf mindestens 60 % der geeigneten Dachfläche. Einen Zuschuss des Landes gibt es dafür nicht, aber ein Darlehen der L-Bank für Anlage und Speicher.

Förderung des Landes Baden-Württemberg

Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik

L-Bank · Stand Konditionen vom 09.10.2026

Darlehen für neue, erweiterte oder modernisierte PV-Anlage am Wohnhaus samt Batteriespeicher

ab 5.000 €, Auszahlung 100 %, Laufzeit bis 30 Jahre

Wohnsitz in BW, mind. eine Wohnung selbst genutzt; Einbau durch Fachunternehmen; nicht über 30 kWp

Nicht mehr offen: Netzdienliche PV-Batteriespeicher – Zuschuss je kWh Speicherkapazität (Förderzeitraum beendet, Seite vom 01.03.2022). Ein Antrag ist dort derzeit nicht möglich; maßgeblich ist die Seite des Trägers.

Grundlegend saniert heißt: Abdichtung oder Eindeckung werden vollständig erneuert; die Reparatur eines Sturmschadens zählt nicht. Nachgewiesen wird die Anlage mit der Registrierung im Marktstammdatenregister, spätestens zwölf Monate nach Fertigstellung.

Was in Baden-Württemberg gilt

  • PV-Pflicht: Neubau von Wohngebäuden seit 01.05.2022, grundlegende Dachsanierung seit 01.01.2023: Module auf mindestens 60 % der geeigneten Dachfläche (geeignet ab 20 m² zusammenhängend). Ersatzweise Solarthermie oder PV auf anderen Flächen. Befreiung auf Antrag, etwa wenn die PV-Kosten beim Neubau 10 % der Baukosten übersteigen; bei Dachsanierung spätestens zwei Monate vor Baubeginn beantragen. (§ 23 KlimaG BW, § 6 PVPf-VO)
  • Keine Baugenehmigung: Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Solarnutzung sind verfahrensfrei. (§ 50 Abs. 1 i. V. m. Anhang 1 Nr. 3 c LBO BW)
  • So erfüllen Sie es: Elektrische Wärmepumpe mit Jahresarbeitszahl ab 2,50: vollständig. Eine PV-Anlage mit mindestens 0,02 kWp je m² Wohnfläche zählt ebenfalls; ein Sanierungsfahrplan erfüllt ein Drittel. (EWärmeG BW, Erfüllungsoptionen Wohngebäude)

Dazu kommt die Förderung des Bundes

Unabhängig vom Land gelten überall: 20 Jahre Einspeisevergütung (7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung bis 10 kW, Inbetriebnahme bis 31.12.2026), 0 % Umsatzsteuer auf Anlage, Speicher und Montage bis 30 kWp am Wohnhaus, steuerfreie Einnahmen und der KfW-Kredit 270. Ob sich ein Landesprogramm mit der Bundesförderung kombinieren lässt, steht in seinen Bedingungen.

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Offizielle Stellen in Baden-Württemberg

Quellen, abgerufen am 20.10.2026: l-bank.de · um.baden-wuerttemberg.de · um.baden-wuerttemberg.de · landtag-bw.de · um.baden-wuerttemberg.de

So arbeiten wir, egal wo Ihr Haus steht

  1. Gespräch per Telefon oder Video. Wir gehen Haus, Verbrauch und Pläne mit Ihnen durch – auch das, was sich ändern wird, etwa ein Elektroauto in zwei Jahren.
  2. Konzept statt Einzelteil. Daraus entsteht ein Vorschlag für die PV-Anlage, einzeln oder zusammen, PV mit oder ohne Speicher.
  3. Angebote und Montage durch Partnerbetriebe, die wir vorher qualifiziert haben. Wir vergleichen die Angebote mit Ihnen und koordinieren die Montage.
  4. Förderantrag: Wir helfen Ihnen dabei, der Partnerbetrieb ebenfalls.
  5. Danach der Strom: Den Tarif, mit dem Ihr Haus künftig läuft, vergleichen wir mit und betreuen ihn über die Laufzeit weiter.
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