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Photovoltaik Förderung 2026: was der Bund zahlt

Die Förderung des Bundes für eine PV-Anlage kommt nicht als Zuschuss auf einen Schlag. Sie besteht aus vier Teilen: 20 Jahre Einspeisevergütung, 0 % Umsatzsteuer beim Kauf, steuerfreie Einnahmen und einem Förderkredit der KfW. Für drei davon brauchen Sie keinen Förderantrag – anmelden müssen Sie die Anlage trotzdem.

1. Einspeisevergütung: 20 Jahre fester Satz

Für Strom, den Ihre Anlage ins Netz speist, zahlt der Netzbetreiber eine Vergütung. Der Satz hängt davon ab, wann die Anlage in Betrieb geht, und bleibt dann 20 Jahre gleich, bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres (§ 25 EEG). Für Anlagen auf Gebäuden, die zwischen dem 01.08. und dem 31.12.2026 in Betrieb gehen, gilt in ct/kWh:

Leistungsanteil bisTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kW7,7012,22
bis 40 kW6,6610,24
bis 100 kW5,4410,24

Teileinspeisung heißt: Sie nutzen den Strom zuerst selbst und speisen nur den Überschuss ein. Volleinspeisung: Alles geht ins Netz, dafür ist der Satz höher. Bei der Teileinspeisung ersetzt jede selbst genutzte Kilowattstunde Netzstrom, für den Haushalte im ersten Halbjahr 2026 im Schnitt 37,97 ct zahlten (Statistisches Bundesamt). Was sich für Ihr Haus mehr lohnt, hängt daran, wie viel Strom Sie selbst nutzen. Die Rechnung dazu steht unter PV-Anlage Kosten.

Laut Bundesnetzagentur ist eine Erhöhung um 1,5 ct/kWh für Anlagen ab 40 kW beschlossen, gilt aber erst, wenn die EU-Kommission sie genehmigt. Das ist noch nicht geschehen.

Zwei Regeln, die die Vergütung schmälern können

  • Negative Strompreise: In Stunden, in denen der Börsenpreis negativ ist, gibt es keine Vergütung (§ 51 EEG). Für Anlagen unter 100 kW gilt das erst ab dem Jahr nach dem Einbau eines intelligenten Messsystems.
  • 60 % am Netzanschluss: Anlagen mit Einspeisevergütung unter 25 kW dürfen höchstens 60 % ihrer Leistung ins Netz einspeisen, bis ein intelligentes Messsystem eingebaut und die Steuerung getestet ist (§ 9 Abs. 2 EEG). Begrenzt ist nur, was ins Netz geht. Was Sie im Haus verbrauchen oder in den Speicher laden, zählt nicht dazu.

Was Sie anmelden müssen

Die Anlage wird beim Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister registriert, dem amtlichen Verzeichnis aller Stromerzeuger. Wer die Registrierung versäumt, muss dem Netzbetreiber je Kilowatt und Monat 10 € zahlen; ist sie nachgeholt, sinkt der Betrag rückwirkend auf 2 € (§ 52 EEG). Wer das übernimmt, gehört ins Angebot – siehe PV-Anlage Angebot.

2. und 3. Keine Umsatzsteuer, keine Einkommensteuer

  • 0 % Umsatzsteuer auf Module, wesentliche Komponenten, Speicher und Installation, wenn die Anlage auf oder bei einem Wohngebäude steht. Bis 30 kW(peak) laut Marktstammdatenregister gilt das ohne weiteren Nachweis (§ 12 Abs. 3 UStG). Sie müssen nichts beantragen; das Angebot weist 0 % aus.
  • Steuerfreie Einnahmen aus Anlagen auf, an oder in Gebäuden bis 30 kW(peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit und höchstens 100 kW(peak) je Steuerpflichtigem (§ 3 Nr. 72 EStG).

4. Der Förderkredit der KfW (Programm 270)

Die KfW finanziert PV-Anlagen und Batteriespeicher mit dem Programm „Erneuerbare Energien – Standard“: bis zu 100 % der Investitionskosten, Laufzeit und Zinsbindung bis zu 20 Jahre. Privatpersonen müssen dafür zumindest einen Teil des Stroms einspeisen. Balkonkraftwerke sind ausgeschlossen.

Wichtig ist die Reihenfolge: Den Kredit beantragen Sie bei Ihrer Hausbank, und zwar bevor Sie einen bindenden Vertrag unterschreiben. Dazu braucht die Bank eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag. Wer zuerst unterschreibt und dann die Bank fragt, bekommt den Kredit nicht mehr. Den Zinssatz nennt die KfW nicht pauschal; er hängt von Ihrer Bonität und den Sicherheiten ab.

Und die Programme der Länder und Städte?

Manche Länder und Kommunen fördern zusätzlich. Die Programme wechseln und hängen an Ihrer Adresse. Welches gerade für Ihr Haus offen ist, sehen wir im Gespräch mit Ihnen nach; beim Antrag helfen wir.

Mit Wärmepumpe: zwei Förderwege

Planen Sie zur PV-Anlage eine Wärmepumpe, läuft deren Zuschuss über ein anderes Programm, die Heizungsförderung der KfW (458). Wie sie funktioniert, steht unter Wärmepumpe Förderung.

Quellen, abgerufen am 20.10.2026: Bundesnetzagentur, EEG-Förderung und -Fördersätze (Inbetriebnahme 01.08.–31.12.2026); § 25 Abs. 1, § 9 Abs. 2, § 51, § 52 EEG; § 12 Abs. 3 UStG; § 3 Nr. 72 EStG; KfW, Erneuerbare Energien – Standard (270); Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 345 vom 30.09.2026.

Photovoltaik-Förderung nach Bundesland

Was Ihr Land zusätzlich fördert und vorschreibt:

Baden-Württemberg · Bayern · Berlin · Brandenburg · Bremen · Hamburg · Hessen · Mecklenburg-Vorpommern · Niedersachsen · NRW · Rheinland-Pfalz · Saarland · Sachsen · Sachsen-Anhalt · Schleswig-Holstein · Thüringen

So arbeiten wir, egal wo Ihr Haus steht

  1. Gespräch per Telefon oder Video. Wir gehen Haus, Verbrauch und Pläne mit Ihnen durch – auch das, was sich ändern wird, etwa ein Elektroauto in zwei Jahren.
  2. Konzept statt Einzelteil. Daraus entsteht ein Vorschlag für die PV-Anlage, einzeln oder zusammen, PV mit oder ohne Speicher.
  3. Angebote und Montage durch Partnerbetriebe, die wir vorher qualifiziert haben. Wir vergleichen die Angebote mit Ihnen und koordinieren die Montage.
  4. Förderantrag: Wir helfen Ihnen dabei, der Partnerbetrieb ebenfalls.
  5. Danach der Strom: Den Tarif, mit dem Ihr Haus künftig läuft, vergleichen wir mit und betreuen ihn über die Laufzeit weiter.
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