Photovoltaik in Berlin: SolarPLUS und Solargesetz
Berlin fördert 2026 mit SolarPLUS: Wer auf dem Ein- oder Zweifamilienhaus eine neue PV-Anlage baut, bekommt für den Speicher 500 bis 4.750 €, für einen nötigen neuen Zählerschrank 750 €. Dazu gilt das Solargesetz: PV beim Neubau und bei wesentlichem Dachumbau.
Förderung des Landes Berlin
SolarPLUS S – Speicher
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe; IBB Business Team · Stand Richtlinie 08.01. bis 31.12.2026
Zuschuss für einen Stromspeicher zusammen mit einer neuen PV-Anlage ab 2 kWp auf Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäusern
500 € bis 4.750 € je nach PV-Leistung
Antrag vor Projektbeginn; auch vermietete Häuser und WEG
SolarPLUS S – Zählerschrank
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe; IBB Business Team · Stand Richtlinie 08.01. bis 31.12.2026
Zuschuss für einen neuen oder ertüchtigten Zählerschrank, der für die PV-Anlage nötig ist
750 € pauschal (Kosten mindestens 1.160 € brutto)
nur wenn der alte Schrank vor dem 31.12.2014 in Betrieb ging oder nicht den Regeln entspricht
SolarPLUS S – denkmalgerechte PV
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe; IBB Business Team · Stand Richtlinie 08.01. bis 31.12.2026
Zuschuss zu den Mehrkosten denkmalgerechter PV (Solardachziegel, Indach-PV, angepasste Module) auf Baudenkmalen
600 € bis 5.700 € je nach PV-Leistung
denkmalrechtliche Genehmigung muss vorliegen
IBB Wohnraum modernisieren
Investitionsbank Berlin · Stand 20.10.2026
Darlehen u. a. für Heizungsmodernisierung mit Wärmepumpe und für PV, auch für Selbstnutzer
bis 100.000 € je Wohneinheit
Antrag vor Beginn; Selbstnutzer mind. 7,5 % Eigenkapital
Nicht mehr offen: SolarPLUS Modul E – Balkonkraftwerke – Zuschuss zu Steckersolargeräten (keine Neuanträge, Richtlinie bis 31.12.2025). Ein Antrag ist dort derzeit nicht möglich; maßgeblich ist die Seite des Trägers.
Wichtig ist die Reihenfolge: Den Antrag stellen Sie vor dem Auftrag – schon der Liefer- oder Leistungsvertrag gilt als Projektbeginn. Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2026. Kostenlos und herstellerneutral berät das SolarZentrum Berlin im Auftrag des Senats.
Was in Berlin gilt
- Solargesetz: Neubau: PV auf mindestens 30 % der Bruttodachfläche. Wesentlicher Dachumbau im Bestand (laut Senat mehr als 50 % der Dachhaut): 30 % der Nettodachfläche, bei höchstens zwei Wohnungen ersatzweise 2 kW. Gilt für Gebäude ab 50 m² Nutzfläche, seit 2023. (§§ 3, 4 Solargesetz Berlin)
- Keine Baugenehmigung: Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind verfahrensfrei. In Milieuschutzgebieten und bei Denkmalen gelten eigene Genehmigungen. (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 BauO Bln)
Dazu kommt die Förderung des Bundes
Unabhängig vom Land gelten überall: 20 Jahre Einspeisevergütung (7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung bis 10 kW, Inbetriebnahme bis 31.12.2026), 0 % Umsatzsteuer auf Anlage, Speicher und Montage bis 30 kWp am Wohnhaus, steuerfreie Einnahmen und der KfW-Kredit 270. Ob sich ein Landesprogramm mit der Bundesförderung kombinieren lässt, steht in seinen Bedingungen.
Offizielle Stellen in Berlin
Quellen, abgerufen am 20.10.2026: ibb-business-team.de · ibb-business-team.de · ibb.de · berlin.de · berlin.de · berlin.de
So arbeiten wir, egal wo Ihr Haus steht
- Gespräch per Telefon oder Video. Wir gehen Haus, Verbrauch und Pläne mit Ihnen durch – auch das, was sich ändern wird, etwa ein Elektroauto in zwei Jahren.
- Konzept statt Einzelteil. Daraus entsteht ein Vorschlag für die PV-Anlage, einzeln oder zusammen, PV mit oder ohne Speicher.
- Angebote und Montage durch Partnerbetriebe, die wir vorher qualifiziert haben. Wir vergleichen die Angebote mit Ihnen und koordinieren die Montage.
- Förderantrag: Wir helfen Ihnen dabei, der Partnerbetrieb ebenfalls.
- Danach der Strom: Den Tarif, mit dem Ihr Haus künftig läuft, vergleichen wir mit und betreuen ihn über die Laufzeit weiter.
Was gegen uns spricht: Außerhalb Bayerns kommen wir nicht vorbei. Wir beraten per Telefon oder Video; vor Ort sind wir in München, Augsburg, Ottobrunn und Holzkirchen.
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