Photovoltaik · Mecklenburg-Vorpommern

Photovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern: Förderung und Regeln

Mecklenburg-Vorpommern fördert keine PV-Anlagen und Speicher auf dem eigenen Hausdach. Das Land zahlt 500 € für steckerfertige Balkonkraftwerke – für Eigentümer sind die Mittel aufgebraucht, für Mieter noch nicht. Eine Solarpflicht gibt es nicht.

Förderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mini-Solaranlagen (Balkonkraftwerke) für Mieter

Klimaschutzministerium M-V, Landesförderinstitut · Stand 20.10.2026

Zuschuss für steckerfertige PV-Anlagen 200 bis 800 W, mit oder ohne Speicher

500 € je Anlage und Wohnung

Erstwohnsitz in M-V; Antrag erst nach Kauf, Installation und Inbetriebnahme; Kauf nach dem 07.11.2022

Nicht mehr offen: Mini-Solaranlagen für Eigentümer – Zuschuss für Balkonkraftwerke im selbst genutzten Wohneigentum (20.10.2026). Ein Antrag ist dort derzeit nicht möglich; maßgeblich ist die Seite des Trägers.

Was in Mecklenburg-Vorpommern gilt

  • Keine Solarpflicht: Das Klimaverträglichkeitsgesetz vom 08.07.2026 sagt nur, dass Solaranlagen vorrangig auf Dächern und Gebäuden errichtet werden sollen – eine Pflicht für Hauseigentümer ist das nicht. (§ 10 Abs. 3 KlVG M-V)
  • Keine Baugenehmigung: Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind verfahrensfrei, außer bei Hochhäusern. (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 LBauO M-V)

Dazu kommt die Förderung des Bundes

Unabhängig vom Land gelten überall: 20 Jahre Einspeisevergütung (7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung bis 10 kW, Inbetriebnahme bis 31.12.2026), 0 % Umsatzsteuer auf Anlage, Speicher und Montage bis 30 kWp am Wohnhaus, steuerfreie Einnahmen und der KfW-Kredit 270. Ob sich ein Landesprogramm mit der Bundesförderung kombinieren lässt, steht in seinen Bedingungen.

Offizielle Stellen in Mecklenburg-Vorpommern

Quellen, abgerufen am 20.10.2026: lfi-mv.de · landesrecht-mv.de · landesrecht-mv.de

So arbeiten wir, egal wo Ihr Haus steht

  1. Gespräch per Telefon oder Video. Wir gehen Haus, Verbrauch und Pläne mit Ihnen durch – auch das, was sich ändern wird, etwa ein Elektroauto in zwei Jahren.
  2. Konzept statt Einzelteil. Daraus entsteht ein Vorschlag für die PV-Anlage, einzeln oder zusammen, PV mit oder ohne Speicher.
  3. Angebote und Montage durch Partnerbetriebe, die wir vorher qualifiziert haben. Wir vergleichen die Angebote mit Ihnen und koordinieren die Montage.
  4. Förderantrag: Wir helfen Ihnen dabei, der Partnerbetrieb ebenfalls.
  5. Danach der Strom: Den Tarif, mit dem Ihr Haus künftig läuft, vergleichen wir mit und betreuen ihn über die Laufzeit weiter.
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