Photovoltaik · Schleswig-Holstein

Photovoltaik in Schleswig-Holstein: Förderung und PV-Pflicht

Die Landeszuschüsse für Batteriespeicher und Balkonkraftwerke wurden im November 2023 gestoppt und werden nicht fortgeführt. Geblieben ist eine Pflicht: Wer in Schleswig-Holstein ein Wohnhaus neu baut, muss die geeignete Dachfläche mit PV belegen – seit der Gesetzesnovelle vom 29.03.2025, für Wohngebäude nach einer Übergangsfrist.

Förderung des Landes Schleswig-Holstein

Ein eigenes, derzeit offenes Landesprogramm für Privatleute zum Thema Photovoltaik haben wir beim Land Schleswig-Holstein nicht gefunden (Stand 20.10.2026). Es gelten die Programme des Bundes.

Nicht mehr offen: Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger – Batteriespeicher – Zuschuss zu Batteriespeichern (gestoppt am 16.11.2023); Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger – Balkonanlagen – Zuschuss zu steckerfertigen PV-Anlagen (gestoppt am 16.11.2023). Anträge sind dort derzeit nicht möglich; maßgeblich ist die Seite des Trägers.

Anders als in manchen Ländern gilt die Pflicht bei Wohngebäuden nur für den Neubau, nicht für die Dachsanierung. Eine feste Mindestgröße in kWp oder Prozent gibt es nicht; die geeignete Fläche ist grundsätzlich vollständig zu nutzen. Verstöße können mit bis zu 50.000 € Bußgeld geahndet werden.

Was in Schleswig-Holstein gilt

  • PV-Pflicht beim Neubau: Beim Neubau von Wohngebäuden ist auf der geeigneten Dachfläche eine PV-Anlage zu installieren und zu betreiben; die Renovierung des Dachs löst die Pflicht bei Wohngebäuden nicht aus. Ersatzweise PV auf anderen Außenflächen oder Solarthermie. Bußgeld bis 50.000 €. (§ 26, § 35 EWKG)
  • Keine Baugenehmigung: PV und Solarthermie auf und an Gebäuden sind verfahrensfrei, einschließlich der Einspeisung. (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 a LBO SH)
  • Wege zur Erfüllung: Wärmepumpe, Solarthermie, feste Biomasse, Wärmenetz oder baulicher Wärmeschutz, auch kombiniert. Eine PV-Anlage allein zählt nicht, nur wenn ihr Strom etwa in einer Wärmepumpe genutzt wird. (§ 17 EWKG)

Dazu kommt die Förderung des Bundes

Unabhängig vom Land gelten überall: 20 Jahre Einspeisevergütung (7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung bis 10 kW, Inbetriebnahme bis 31.12.2026), 0 % Umsatzsteuer auf Anlage, Speicher und Montage bis 30 kWp am Wohnhaus, steuerfreie Einnahmen und der KfW-Kredit 270. Ob sich ein Landesprogramm mit der Bundesförderung kombinieren lässt, steht in seinen Bedingungen.

Städte in Schleswig-Holstein: Photovoltaik Kiel

Offizielle Stellen in Schleswig-Holstein

Quellen, abgerufen am 20.10.2026: schleswig-holstein.de · gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de · gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de

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