Wärmepumpe · Schleswig-Holstein

Wärmepumpe in Schleswig-Holstein: Pflicht und Förderung

Schleswig-Holstein hat eine eigene Pflicht beim Heizungstausch: In Häusern, die vor 2009 gebaut wurden, müssen danach mindestens 15 % der Wärme aus erneuerbaren Energien kommen. Eine Wärmepumpe ist einer der Wege dahin. Den Landeszuschuss für Wärmepumpen gibt es seit November 2023 nicht mehr.

Förderung des Landes Schleswig-Holstein

IB.SH Immoflex

Investitionsbank Schleswig-Holstein · Stand Konditionen vom 07.10.2026

Immobiliendarlehen auch für die Modernisierung selbst genutzter Häuser; ausgeschlossen ist ein rein fossiler Heizkessel

ab 15.000 €

selbst genutzte Immobilie in SH, keine Ferien- oder Zweitwohnung

Nicht mehr offen: Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger – nicht-fossile Heizsysteme – Zuschuss zu Wärmepumpe, Solarthermie, Wärmenetzanschluss (gestoppt am 16.11.2023); Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer – Pauschalzuschuss für energetische Maßnahmen (keine Anträge mehr, Stand 20.10.2026). Anträge sind dort derzeit nicht möglich; maßgeblich ist die Seite des Trägers.

Vor dem Tausch zeigen Sie dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mit Formular an, wie Sie die Pflicht erfüllen; binnen eines Jahres danach weisen Sie es nach. Verlangt das Bundesrecht bereits gleich viel oder mehr erneuerbare Wärme, gilt die Landespflicht nicht zusätzlich.

Was in Schleswig-Holstein gilt

  • 15 % erneuerbare Wärme beim Heizungstausch: Wird in einem vor dem 01.01.2009 errichteten Gebäude die Heizung getauscht oder erstmals eingebaut, müssen mindestens 15 % des jährlichen Wärmebedarfs erneuerbar gedeckt werden. Die Pflicht trifft Eigentümer; eine funktionierende Heizung muss nicht getauscht werden. (§ 16 EWKG)
  • Wege zur Erfüllung: Wärmepumpe, Solarthermie, feste Biomasse, Wärmenetz oder baulicher Wärmeschutz, auch kombiniert. Eine PV-Anlage allein zählt nicht, nur wenn ihr Strom etwa in einer Wärmepumpe genutzt wird. (§ 17 EWKG)
  • Anzeige beim Schornsteinfeger: Vor dem Tausch Anzeige mit Formular, binnen eines Jahres danach Nachweis – beides beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. (§ 22 EWKG)
  • Außeneinheit an der Grenze: Wärmepumpen samt Fundament und Einhausung bis 2 m Höhe und 3 m Länge je Grenze sind ohne Abstandsfläche zulässig und verfahrensfrei. (§ 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 4 und § 61 Abs. 1 Nr. 4 c LBO SH)

Dazu kommt die Förderung des Bundes

Unabhängig vom Land gilt überall die Heizungsförderung der KfW (Programm 458): 30 % Grundförderung; wer selbst im Haus wohnt, bekommt je nach alter Heizung den Klimageschwindigkeitsbonus und je nach Einkommen den Einkommensbonus – zusammen höchstens 70 %, bei geringem Einkommen 80 %. Ob sich ein Landesprogramm mit der Bundesförderung kombinieren lässt, steht in seinen Bedingungen.

Städte in Schleswig-Holstein: Wärmepumpe Kiel

Offizielle Stellen in Schleswig-Holstein

Quellen, abgerufen am 20.10.2026: ib-sh.de · schleswig-holstein.de · ib-sh.de · gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de · gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de

So arbeiten wir, egal wo Ihr Haus steht

  1. Gespräch per Telefon oder Video. Wir gehen Haus, Verbrauch und Pläne mit Ihnen durch – auch das, was sich ändern wird, etwa ein Elektroauto in zwei Jahren.
  2. Konzept statt Einzelteil. Daraus entsteht ein Vorschlag für die Wärmepumpe, einzeln oder zusammen, PV mit oder ohne Speicher.
  3. Angebote und Montage durch Partnerbetriebe, die wir vorher qualifiziert haben. Wir vergleichen die Angebote mit Ihnen und koordinieren die Montage.
  4. Förderantrag: Wir helfen Ihnen dabei, der Partnerbetrieb ebenfalls.
  5. Danach der Strom: Den Tarif, mit dem Ihr Haus künftig läuft, vergleichen wir mit und betreuen ihn über die Laufzeit weiter.
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