Wärmepumpe im Neubau: richtig geplant, bevor der Bauvertrag steht
Eine bestimmte Heizung schreibt das Gebäudemodernisierungsgesetz für den Neubau nicht vor. Wer aber Gas oder Öl einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil Biogas oder Bioöl einsetzen, für die Wärmepumpe gilt das nicht. Und die Neubau-Kredite der KfW gibt es nur für Häuser ohne Öl- und Gasheizung. Entscheidend ist deshalb weniger das Ob als das Wie: Heizlast, Fußbodenheizung, Aufstellort und Stromanschluss müssen geplant sein, bevor die Heizung im Bauvertrag festliegt.
Ervis Prakaj · Energieexperte · Stand Oktober 2026
Auf einen Blick, zum Weitergeben
- Gesetz: keine Heizung vorgeschrieben. Der Neubau muss als Niedrigstenergiegebäude einen Höchstwert für den Primärenergiebedarf einhalten (§§ 10, 15 GModG). Gas- und Ölheizungen brauchen ab 2029 einen Bioanteil (§ 43 GModG).
- KfW: Die Kredite für den klimafreundlichen Neubau (297, 298) setzen voraus, dass das Haus nicht mit Öl oder Gas beheizt wird. Eine Energieeffizienz-Expertin oder ein -Experte muss eingebunden sein.
- Planung: Heizlast raumweise berechnen, Flächenheizung einplanen, Aufstellort mit Blick auf das Nachbarhaus wählen, Zählerplatz und Netzanschluss für die Wärmepumpe mitbestellen.
- Mit PV: Solarstrom vom eigenen Grundstück darf im Neubau angerechnet werden (§ 23 GModG). In manchen Ländern ist PV auf dem Neubau ohnehin Pflicht.
Was das Gesetz für den Neubau verlangt
Seit 2026 heißt das frühere Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die bekannte Regel, dass jede neue Heizung zu 65 % mit erneuerbarer Energie laufen muss, ist darin weggefallen. Für den Neubau gilt stattdessen: Er muss als Niedrigstenergiegebäude errichtet werden und den Höchstwert für den Primärenergiebedarf einhalten (§§ 10, 15). Welche Heizung das schafft, entscheiden Sie mit Ihrem Planer.
Wer eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, die nach dem 29.07.2026 eingebaut wird, muss ab 2029 einen Teil des Brennstoffs als Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff beziehen (§ 43):
| Zeitraum | Mindestanteil Bio-Brennstoff |
|---|---|
| ab 2029 | 10 % |
| ab 2030 | 15 % |
| ab 2035 | 30 % |
| ab 2040 | 60 % |
Für eine Wärmepumpe gibt es keine solche Quote. Und eine Heizung, die 2027 eingebaut wird, läuft 2040 meist noch.
Photovoltaik im Neubau: Strom aus einer PV-Anlage auf oder am Gebäude darf bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs angerechnet werden (§ 23). Einige Länder verlangen PV auf dem Neubau zusätzlich per Landesrecht, etwa Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Niedersachsen. In Bayern ist es für Wohngebäude eine Soll-Vorschrift. Wie Wärmepumpe und eigener Solarstrom zusammenarbeiten, steht unter Photovoltaik und Wärmepumpe.
Was die KfW im Neubau fördert
Im Neubau gibt es von der KfW Kredite, keine Heizungszuschüsse. Die Heizungsförderung 458 führt die KfW unter „Bestehende Immobilie“; für den Neubau ist sie nicht gedacht. Für den klimafreundlichen Neubau (Programme 297 und 298) gibt es drei Stufen:
| Stufe | Bedingung zur Heizung | Kredit |
|---|---|---|
| Effizienzhaus 55 | nicht mit Öl oder Gas beheizt | bis 100.000 € je Wohnung |
| Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40) | nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt, Treibhausgas-Grenze im Lebenszyklus | bis 100.000 € je Wohnung |
| Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG | wie oben, dazu Nachhaltigkeitszertifikat | bis 150.000 € je Wohnung |
Für die Stufe Effizienzhaus 55 muss beim Antrag eine gültige Baugenehmigung vorliegen. Für alle Stufen verlangt die KfW eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten, der den Antrag bestätigt und nach dem Bau die Umsetzung. Diese Bestätigung übernimmt auf Wunsch der Energieberater unseres Partnerbetriebs. Familien mit Kindern können zusätzlich „Wohneigentum für Familien – Neubau“ (300) beantragen, alle selbst nutzenden Bauherren das Wohneigentumsprogramm (124). Zinsen und aktuelle Bedingungen stehen bei der KfW; es gibt keinen Rechtsanspruch.
Daraus folgt eine einfache Reihenfolge: zuerst die Heizung festlegen, dann die Effizienzhaus-Stufe berechnen lassen, dann den Kredit beantragen. Wer die Heizung erst nach dem Antrag tauscht, muss neu rechnen lassen.
Fünf Punkte, die vor dem Bauvertrag geklärt sein sollten
1. Die Heizlast, raumweise berechnet
Wie groß die Wärmepumpe sein muss, ergibt sich aus der Heizlast nach DIN EN 12831, Raum für Raum, nicht aus einer Faustformel je Quadratmeter. Eine zu große Wärmepumpe schaltet ständig an und aus, eine zu kleine braucht an kalten Tagen den Heizstab. Im Neubau liegen die Zahlen dafür ohnehin vor: Ihr Planer rechnet sie für den Energienachweis.
2. Flächenheizung statt Heizkörper
Eine Wärmepumpe arbeitet umso sparsamer, je kühler das Heizwasser sein darf. Fußboden- oder Wandheizung kommen mit niedrigen Vorlauftemperaturen aus, weil sie große Flächen nur leicht erwärmen. Im Neubau kostet das kaum Mehraufwand, im Altbau ist es der teuerste Umbau. Morgens barfuß auf einem warmen Fliesenboden ist dabei der Nebeneffekt, nicht der Zweck.
3. Der Aufstellort, mit Blick auf die Nachbarn
Die Außeneinheit einer Luft-Wärmepumpe darf beim Nachbarn nachts, zwischen 22 und 6 Uhr, im allgemeinen Wohngebiet höchstens 40 dB(A) erreichen, im reinen Wohngebiet 35 dB(A) (TA Lärm, Nr. 6.1 und 6.4). Ob das reicht, hängt vom Gerät und vom Abstand ab. Im Plan lässt sich die Einheit noch an die Seite rücken, an der kein Schlafzimmer liegt. Nach dem Einzug ist das eine Baustelle. Eine Erdwärmepumpe braucht stattdessen Platz für Bohrung oder Kollektor, und der ist vor dem Garten da, nicht danach.
4. Zählerplatz und Netzanschluss
Neue Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung müssen sich vom Netzbetreiber dimmen lassen (§ 14a EnWG). Ganz abschalten darf er sie nicht: 4,2 kW bleiben immer verfügbar. Ablehnen oder verzögern darf er den Anschluss mit Verweis auf sein Netz nicht mehr. Dafür bekommen Sie ein reduziertes Netzentgelt, und für eine der Varianten (Modul 2) braucht die Wärmepumpe einen eigenen Zähler. Den Platz dafür im Zählerschrank planen Sie am besten gleich mit ein (Bundesnetzagentur).
Was das im Betrieb bedeutet: Die laufenden Kosten einer Wärmepumpe sind fast nur Strom. Wie viel, hängt von Heizlast, Vorlauftemperatur und Warmwasser ab, im gut gedämmten Neubau ist es deutlich weniger als im Altbau. Drei Dinge senken die Rechnung: das reduzierte Netzentgelt nach § 14a, dessen Höhe der Netzbetreiber in seinem Preisblatt festlegt; ein Wärmepumpentarif, wenn die Wärmepumpe einen eigenen Zähler hat; und Solarstrom vom eigenen Dach. Welcher Tarif sich für Ihren Verbrauch rechnet, vergleichen wir, und nach dem ersten Jahr wechseln wir, wenn ein anderer günstiger ist.
5. Warmwasser und spätere Wünsche
Die Wärmepumpe macht meist auch das Warmwasser, dafür braucht es einen Speicher und einen Platz für ihn. Und denken Sie zwei Wünsche weiter: Kommt in ein paar Jahren ein Elektroauto, gehören Leitung und Platz für die Wallbox in dieselbe Planung wie die Wärmepumpe und die PV-Anlage.
Was wir dabei machen
Wir helfen nicht nur beim Umstieg, sondern auch, wenn Sie neu bauen. Wir planen mit Ihnen, welche Wärmepumpe zum Haus passt, mit oder ohne PV, und denken dabei voraus, was sich in Ihrem Haushalt ändern wird. Die Montage übernehmen Partnerbetriebe, die wir vorher qualifiziert haben, bundesweit. Beim Förderantrag helfen wir.
- Erst das Gespräch. Sie schildern Ihr Vorhaben: Haus, Bauzeitplan, Wünsche. Pläne und Energienachweis, wenn es sie schon gibt.
- Dann der Vergleich. Hat Ihr Bauträger oder Heizungsbauer schon ein Angebot gemacht, prüfen wir es und machen Ihnen ein Gegenangebot.
- Dann die Ausführung durch einen Partnerbetrieb in Ihrer Region, mit dem Angebot, das Sie vorher gesehen haben.
Was Sie wissen sollten: Wir planen, vergleichen und koordinieren. Steht die Heizung in einem Festpreisvertrag mit dem Bauträger schon fest, prüfen wir sie mit Ihnen. Je früher wir dazukommen, desto mehr lässt sich noch ändern.
Was Bauherren uns zur Wärmepumpe fragen
Luft-Wasser oder Erdwärme im Neubau?
Die Erdwärmepumpe arbeitet effizienter, braucht aber Bohrung oder Kollektor und meist eine wasserrechtliche Anzeige oder Erlaubnis. Die Luft-Wasser-Wärmepumpe ist einfacher einzubauen, braucht aber einen Aufstellort, der zum Nachbarhaus passt. Was sich rechnet, hängt vom Grundstück ab; das klären wir mit der Heizlast. Erdwärmepumpen bekommen Sie auf Anfrage über unsere Partnerbetriebe; ein Angebot, das Sie dafür schon haben, prüfen wir mit Ihnen.
Kann ich erst Gas einbauen und später wechseln?
Erlaubt ist das. Sie verzichten damit aber auf die KfW-Kredite 297 und 298, und ab 2029 gilt für die Gasheizung der Bioanteil aus § 43 GModG. Ein späterer Umbau trifft dann ein fertiges Haus mit Heizkörpern, Estrich und Garten.
Brauche ich einen Energieberater?
Für die KfW-Neubaukredite ja: Eine Energieeffizienz-Expertin oder ein -Experte bestätigt den Antrag und am Ende die Umsetzung. Das übernimmt auf Wunsch der Energieberater unseres Partnerbetriebs. Ohne KfW-Kredit rechnet Ihr Planer den Energienachweis für die Baugenehmigung.
Was kostet eine Wärmepumpe?
Das hängt von Haus, Heizlast und Wärmequelle ab. Im Neubau fällt der Ausbau einer alten Heizung weg, die Fußbodenheizung ist ohnehin geplant, und wegen der geringen Heizlast reicht oft ein kleineres Gerät. Teurer wird Erdwärme, weil Bohrung oder Kollektor dazukommen. Unsere Preisspanne und was sie treibt, steht unter Wärmepumpe Kosten. Für Ihren Neubau rechnen wir es individuell.
Weiterlesen: Wie eine Wärmepumpe funktioniert · Wärmepumpe Kosten · Wärmepumpe Angebot prüfen · Photovoltaik und Wärmepumpe
Quellen, abgerufen am 22.10.2026: Gebäudemodernisierungsgesetz §§ 10, 15, 23, 43, zuletzt geändert am 23.07.2026 (gesetze-im-internet.de); KfW, Neubau für Privatpersonen und Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)“ (kfw.de); Bundesnetzagentur, Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG; TA Lärm vom 26.08.1998, Nr. 6.1 und 6.4.
In Ihrem Bundesland
Was Ihr Land zusätzlich fördert und vorschreibt, von der Solarpflicht bis zur Abstandsregel für die Wärmepumpe:
- Wärmepumpe in Baden-Württemberg
- Wärmepumpe in Bayern
- Wärmepumpe in Berlin
- Wärmepumpe in Brandenburg
- Wärmepumpe in Bremen
- Wärmepumpe in Hamburg
- Wärmepumpe in Hessen
- Wärmepumpe in Niedersachsen
- Wärmepumpe in NRW
- Wärmepumpe in Rheinland-Pfalz
- Wärmepumpe im Saarland
- Wärmepumpe in Sachsen
- Wärmepumpe in Sachsen-Anhalt
- Wärmepumpe in Schleswig-Holstein
- Wärmepumpe in Thüringen
So arbeiten wir, egal wo Ihr Haus steht
- Gespräch per Telefon oder Video. Wir gehen Haus, Verbrauch und Pläne mit Ihnen durch – auch das, was sich ändern wird, etwa ein Elektroauto in zwei Jahren.
- Konzept statt Einzelteil. Daraus entsteht ein Vorschlag für die Wärmepumpe, einzeln oder zusammen, PV mit oder ohne Speicher.
- Angebote und Montage durch Partnerbetriebe, die wir vorher qualifiziert haben. Wir vergleichen die Angebote mit Ihnen und koordinieren die Montage.
- Förderantrag: Wir helfen Ihnen dabei, der Partnerbetrieb ebenfalls.
- Danach der Strom: Den Tarif, mit dem Ihr Haus künftig läuft, vergleichen wir mit und betreuen ihn über die Laufzeit weiter.
Wir beraten per Telefon oder Video und schicken auf Wunsch einen Berater zu Ihnen vor Ort, deutschlandweit. Montiert wird von Partnerbetrieben, die wir vorher qualifiziert haben.
Wärmepumpe für Ihren Neubau planen
Unverbindlich. Wir melden uns und vereinbaren das Gespräch per Telefon oder Video.
Vielen Dank!
Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns zeitnah persönlich bei Ihnen.