Wärmepumpe · Rheinland-Pfalz

Wärmepumpe in Rheinland-Pfalz: Förderung und Regeln

Den Zuschuss für die Wärmepumpe zahlt die KfW. Rheinland-Pfalz ergänzt ihn für Haushalte unter der Einkommensgrenze mit dem ISB-Darlehen 505, das Wärmepumpen ausdrücklich nennt und einen Tilgungszuschuss von 5 bis 25 % bringt. Eine Baugenehmigung braucht die Wärmepumpe nicht.

Förderung des Landes Rheinland-Pfalz

ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (505)

ISB Rheinland-Pfalz · Stand 20.10.2026

Darlehen u. a. für Wärmepumpen, Solarthermie, Heizungsverbesserung; PV nur ohne Einspeisung und ohne Einspeisevergütung

bis 100.000 € (4-Personen-Haushalt), 3,70 % fest für 20 Jahre; Tilgungszuschuss 5 bis 25 %

Einkommensgrenzen; keine auch nur teilweise fossile Heizung; Beginn erst nach Zusage

Energieberatung der Verbraucherzentrale

Verbraucherzentrale, vom Land gefördert · Stand 20.10.2026

Energieberatung, auch zu PV-Ertrag, Einspeisevertrag und Wärmepumpe

persönliche Erstberatung kostenfrei

Eine ausdrückliche Abstandsregel für die Außeneinheit hat die Landesbauordnung nicht. Wo das Gerät stehen darf, klärt deshalb der Lärmschutz und im Einzelfall das Bauamt. Die Verbraucherzentrale berät dank Landesförderung kostenfrei, auch zur Wärmepumpe.

Was in Rheinland-Pfalz gilt

  • Keine Baugenehmigung: Wärmepumpen bedürfen keiner Baugenehmigung. (§ 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LBauO)

Dazu kommt die Förderung des Bundes

Unabhängig vom Land gilt überall die Heizungsförderung der KfW (Programm 458): 30 % Grundförderung; wer selbst im Haus wohnt, bekommt je nach alter Heizung den Klimageschwindigkeitsbonus und je nach Einkommen den Einkommensbonus – zusammen höchstens 70 %, bei geringem Einkommen 80 %. Ob sich ein Landesprogramm mit der Bundesförderung kombinieren lässt, steht in seinen Bedingungen.

Offizielle Stellen in Rheinland-Pfalz

Quellen, abgerufen am 20.10.2026: isb.rlp.de · mwtek.rlp.de · landesrecht.rlp.de

So arbeiten wir, egal wo Ihr Haus steht

  1. Gespräch per Telefon oder Video. Wir gehen Haus, Verbrauch und Pläne mit Ihnen durch – auch das, was sich ändern wird, etwa ein Elektroauto in zwei Jahren.
  2. Konzept statt Einzelteil. Daraus entsteht ein Vorschlag für die Wärmepumpe, einzeln oder zusammen, PV mit oder ohne Speicher.
  3. Angebote und Montage durch Partnerbetriebe, die wir vorher qualifiziert haben. Wir vergleichen die Angebote mit Ihnen und koordinieren die Montage.
  4. Förderantrag: Wir helfen Ihnen dabei, der Partnerbetrieb ebenfalls.
  5. Danach der Strom: Den Tarif, mit dem Ihr Haus künftig läuft, vergleichen wir mit und betreuen ihn über die Laufzeit weiter.
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Wärmepumpe in Rheinland-Pfalz: Ihre Anfrage

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