Photovoltaik · Rheinland-Pfalz

Photovoltaik in Rheinland-Pfalz: Förderung und Solargesetz

Den Solarspeicher-Zuschuss des Landes gibt es nicht mehr, einen neuen Landeszuschuss für PV auf dem eigenen Haus auch nicht. Das Landessolargesetz verlangt bei Wohnhäusern keine Anlage, aber ein Dach, das eine tragen kann: beim Neubau und bei grundlegender Dachsanierung.

Förderung des Landes Rheinland-Pfalz

ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (505)

ISB Rheinland-Pfalz · Stand 20.10.2026

Darlehen u. a. für Wärmepumpen, Solarthermie, Heizungsverbesserung; PV nur ohne Einspeisung und ohne Einspeisevergütung

bis 100.000 € (4-Personen-Haushalt), 3,70 % fest für 20 Jahre; Tilgungszuschuss 5 bis 25 %

Einkommensgrenzen; keine auch nur teilweise fossile Heizung; Beginn erst nach Zusage

Energieberatung der Verbraucherzentrale

Verbraucherzentrale, vom Land gefördert · Stand 20.10.2026

Energieberatung, auch zu PV-Ertrag, Einspeisevertrag und Wärmepumpe

persönliche Erstberatung kostenfrei

Nicht mehr offen: Solarspeicherprogramm des Landes – Landesförderung für Solarstromspeicher (laut Energieagentur ausgelaufen, Meldung vom 16.05.2023). Ein Antrag ist dort derzeit nicht möglich; maßgeblich ist die Seite des Trägers.

Die persönliche Erstberatung der Verbraucherzentrale ist dank Landesförderung kostenfrei – auch zu Ertrag und Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage und zum Einspeisevertrag. Wie gut Ihr Dach liegt, zeigt das Solarkataster im Energieatlas Rheinland-Pfalz.

Was in Rheinland-Pfalz gilt

  • PV-ready-Pflicht: Bei Gebäuden ab 50 m² Dachfläche ist beim Neubau die Tragkonstruktion, bei grundlegender Dachsanierung die Lastreserve so zu bemessen, dass auf allen Dachflächen PV errichtet werden kann. Eine Pflicht zur Installation gilt nur für gewerbliche und öffentliche Gebäude. (§ 4a LSolarG)
  • Keine Baugenehmigung: Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind genehmigungsfrei – nicht aber auf oder an Kulturdenkmälern und in ihrer Umgebung. (§ 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e LBauO)

Dazu kommt die Förderung des Bundes

Unabhängig vom Land gelten überall: 20 Jahre Einspeisevergütung (7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung bis 10 kW, Inbetriebnahme bis 31.12.2026), 0 % Umsatzsteuer auf Anlage, Speicher und Montage bis 30 kWp am Wohnhaus, steuerfreie Einnahmen und der KfW-Kredit 270. Ob sich ein Landesprogramm mit der Bundesförderung kombinieren lässt, steht in seinen Bedingungen.

Offizielle Stellen in Rheinland-Pfalz

Quellen, abgerufen am 20.10.2026: isb.rlp.de · mwtek.rlp.de · energieagentur.rlp.de · landesrecht.rlp.de · landesrecht.rlp.de

So arbeiten wir, egal wo Ihr Haus steht

  1. Gespräch per Telefon oder Video. Wir gehen Haus, Verbrauch und Pläne mit Ihnen durch – auch das, was sich ändern wird, etwa ein Elektroauto in zwei Jahren.
  2. Konzept statt Einzelteil. Daraus entsteht ein Vorschlag für die PV-Anlage, einzeln oder zusammen, PV mit oder ohne Speicher.
  3. Angebote und Montage durch Partnerbetriebe, die wir vorher qualifiziert haben. Wir vergleichen die Angebote mit Ihnen und koordinieren die Montage.
  4. Förderantrag: Wir helfen Ihnen dabei, der Partnerbetrieb ebenfalls.
  5. Danach der Strom: Den Tarif, mit dem Ihr Haus künftig läuft, vergleichen wir mit und betreuen ihn über die Laufzeit weiter.
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