Wärmepumpe · NRW

Wärmepumpe in NRW: Förderung und Regeln

Für die Wärmepumpe im Einfamilienhaus zahlt das Land NRW keinen eigenen Zuschuss; der kommt vom Bund. NRW gibt einen Kredit für den Heizungstausch, bezuschusst Erdwärmebohrungen ab drei Wohneinheiten – und erlaubt die Außeneinheit ohne eigene Abstandsfläche.

Förderung des Landes NRW

NRW.BANK.Gebäudesanierung

NRW.BANK · Stand 20.10.2026

Kredit für selbst genutztes Wohneigentum: PV-Anlage, Batteriespeicher, Erneuerung der Heizung

2.500 bis 150.000 €, bis 100 % der Kosten

Antrag über die Hausbank vor Beginn; Haus in NRW, selbst genutzt

progres.nrw – Erdwärmesonden

Wirtschaftsministerium NRW, Bezirksregierung Arnsberg · Stand Richtlinie vom 20.08.2026, gültig bis 30.06.2027

Zuschuss für Erdwärmebohrungen zu einer Wärmepumpe, nur in Bestandsgebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten

30 € je Bohrmeter, höchstens 15.000 € je Gebäude

Wärmepumpe erfüllt die Anforderungen der Bundesförderung; Antrag vor Auftrag; im Rahmen der Haushaltsmittel

Was in NRW gilt

  • Außeneinheit ohne Abstandsfläche: Wärmepumpen samt Einhausung dürfen in den Abstandsflächen und ohne eigene Abstandsfläche stehen, auch freistehend; eine Höhengrenze nennt die Regel nicht. Zusammen mit Garagen und anderen Grenzbauten höchstens 9 m je Nachbargrenze und 18 m insgesamt. Der Lärmschutz gilt trotzdem. (§ 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 6 und Satz 3 BauO NRW)
  • Keine Baugenehmigung: Wärmepumpen sind verfahrensfrei. (§ 62 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. d BauO NRW)
  • Keine Landespflicht für die Heizung: Das Landeswärmeplanungsgesetz verpflichtet nur die Gemeinden zur Wärmeplanung; für private Heizungen gilt kein eigenes Landesgesetz, sondern Bundesrecht. (Landeswärmeplanungsgesetz NRW vom 10.12.2024)

Dazu kommt die Förderung des Bundes

Unabhängig vom Land gilt überall die Heizungsförderung der KfW (Programm 458): 30 % Grundförderung; wer selbst im Haus wohnt, bekommt je nach alter Heizung den Klimageschwindigkeitsbonus und je nach Einkommen den Einkommensbonus – zusammen höchstens 70 %, bei geringem Einkommen 80 %. Ob sich ein Landesprogramm mit der Bundesförderung kombinieren lässt, steht in seinen Bedingungen.

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Offizielle Stellen in NRW

Quellen, abgerufen am 20.10.2026: nrwbank.de · bra.nrw.de · recht.nrw.de · recht.nrw.de

So arbeiten wir, egal wo Ihr Haus steht

  1. Gespräch per Telefon oder Video. Wir gehen Haus, Verbrauch und Pläne mit Ihnen durch – auch das, was sich ändern wird, etwa ein Elektroauto in zwei Jahren.
  2. Konzept statt Einzelteil. Daraus entsteht ein Vorschlag für die Wärmepumpe, einzeln oder zusammen, PV mit oder ohne Speicher.
  3. Angebote und Montage durch Partnerbetriebe, die wir vorher qualifiziert haben. Wir vergleichen die Angebote mit Ihnen und koordinieren die Montage.
  4. Förderantrag: Wir helfen Ihnen dabei, der Partnerbetrieb ebenfalls.
  5. Danach der Strom: Den Tarif, mit dem Ihr Haus künftig läuft, vergleichen wir mit und betreuen ihn über die Laufzeit weiter.
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