Wärmepumpe · Wuppertal

Wärmepumpe in Wuppertal: Wärmeplan und Anschlusszwang

Der Rat hat Wuppertals Wärmeplan am 11.05.2026 beschlossen. Im Zielbild 2045 heizen 73 % der Gebäude dezentral mit Luft- oder Erdwärmepumpen. In zwei Gebieten gilt allerdings Anschlusszwang an die Fernwärme – dort braucht eine Wärmepumpe eine Befreiung.

Förderung und Beratung in Wuppertal

Ein eigenes, derzeit offenes Programm der Stadt Wuppertal oder ihrer Stadtwerke für Privatleute zum Thema Wärmepumpe haben wir nicht gefunden (Stand 20.10.2026). Es gelten die Programme von Bund und Land.

Auf den Südhöhen (Lichtscheid, Erbschlö, Otto-Hahn-Straße) sind private Wärmeerzeuger grundsätzlich untersagt. Befreit werden kann auf Antrag innerhalb eines Monats nach der Aufforderung zum Anschluss, unter anderem für nahezu emissionsfreie Systeme wie Solarenergie und Erdwärme.

Wärmeplanung in Wuppertal

Vom Rat am 11.05.2026 einstimmig beschlossen. Heute heizen 66,8 % der Gebäude mit Erdgas, 21,3 % mit Öl und nur 2,8 % mit Wärmepumpen. Im Zielbild 2045 sind es 73 % Wärmepumpen. Der Plan weist 12 Eignungsgebiete für Wärmenetze aus, darunter das Talnetz der Fernwärme.

Warum das für die Wärmepumpe zählt: Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz kommen soll – und wo die eigene Heizung die Lösung bleibt. Liegt Ihre Adresse in einem Eignungs- oder Prüfgebiet, ist ein Netz möglich, aber nicht zugesagt; dann lohnt vor der Entscheidung eine Anfrage beim Versorger, wann und ob es kommt. Zum Wärmeplan

Was in Wuppertal gilt

  • Anschlusszwang Südhöhen: Im Bereich Lichtscheid, Erbschlö und Otto-Hahn-Straße sind private Wärmeerzeuger grundsätzlich untersagt; Befreiung auf Antrag binnen eines Monats nach Aufforderung, u. a. für Solarenergie und Erdwärme. (Satzung Fernwärmeschiene Süd, Stadtrecht 7-41)
  • Anschlusszwang ehemalige Kasernen: Für einzelne Flurstücke der früheren Sagan- und Generaloberst-Hoepner-Kasernen gilt Anschlusszwang an die WSW-Fernwärme. (Satzung vom 13.10.1994, Stadtrecht 7-40)

Dazu kommt die Förderung des Bundes

Unabhängig vom Land gilt überall die Heizungsförderung der KfW (Programm 458): 30 % Grundförderung; wer selbst im Haus wohnt, bekommt je nach alter Heizung den Klimageschwindigkeitsbonus und je nach Einkommen den Einkommensbonus – zusammen höchstens 70 %, bei geringem Einkommen 80 %. Ob sich ein Programm der Stadt oder ihrer Stadtwerke mit der Bundesförderung kombinieren lässt, steht in seinen Bedingungen.

Was das Land NRW zusätzlich fördert und vorschreibt, steht auf der Seite Wärmepumpe in NRW.

Offizielle Stellen in Wuppertal

Quellen, abgerufen am 20.10.2026: wuppertal.de · wuppertal.de · talbeteiligung.de

So arbeiten wir, egal wo Ihr Haus steht

  1. Gespräch per Telefon oder Video. Wir gehen Haus, Verbrauch und Pläne mit Ihnen durch – auch das, was sich ändern wird, etwa ein Elektroauto in zwei Jahren.
  2. Konzept statt Einzelteil. Daraus entsteht ein Vorschlag für die Wärmepumpe, einzeln oder zusammen, PV mit oder ohne Speicher.
  3. Angebote und Montage durch Partnerbetriebe, die wir vorher qualifiziert haben. Wir vergleichen die Angebote mit Ihnen und koordinieren die Montage.
  4. Förderantrag: Wir helfen Ihnen dabei, der Partnerbetrieb ebenfalls.
  5. Danach der Strom: Den Tarif, mit dem Ihr Haus künftig läuft, vergleichen wir mit und betreuen ihn über die Laufzeit weiter.
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