Wärmepumpe · Bonn

Wärmepumpe in Bonn: Wärmeplan und Erdsonden

Bonn hat seinen Wärmeplan am 03.07.2025 beschlossen, ein Jahr vor der Frist. Ziel ist, dass bis 2035 kein Gas und kein Öl mehr für Raumwärme verbrannt wird; im Zielszenario heizen zwei Drittel der Gebäude mit Wärmepumpe. Einen Anschlusszwang an Wärmenetze sieht die Stadt derzeit nicht vor.

Förderung und Beratung in Bonn

Energiekarawane

Bonner Energie Agentur im Auftrag der Stadt · Stand September 2026 bis Januar 2027

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nur Bad Godesberg-Friesdorf und Beuel-Küdinghoven, Ein- und Zweifamilienhäuser

Nicht mehr offen: Sozialverträgliche energetische Bestandssanierung – Zuschuss für Vermieter, u. a. zum Tausch des Wärmeerzeugers gegen eine Wärmepumpe (Antragsstopp nach Ratsbeschluss vom 13.07.2026). Ein Antrag ist dort derzeit nicht möglich; maßgeblich ist die Seite des Trägers.

Luft-Wärmepumpen brauchen laut Stadt in der Regel keine Erlaubnis, außer am Denkmal. Erdsonden und Grundwasser-Wärmepumpen braucht eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde; in den Wasserschutzzonen 1 und 2 nahe der Sieg im Norden von Beuel sind Bohrungen unzulässig.

Wärmeplanung in Bonn

Vom Rat am 03.07.2025 beschlossen. Ziel: bis 2035 kein Gas oder Öl mehr für Raumwärme und Warmwasser. Im Zielszenario 2035 nutzen zwei Drittel der Gebäude Wärmepumpen, ein Drittel Nah- oder Fernwärme. Die Karte zeigt, wo dezentrale Versorgung und wo Wärmenetze wahrscheinlich geeignet sind; in den dunkelorangen Gebieten plant Bonn-Netz konkret den Fernwärmeausbau.

Warum das für die Wärmepumpe zählt: Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz kommen soll – und wo die eigene Heizung die Lösung bleibt. Liegt Ihre Adresse in einem Eignungs- oder Prüfgebiet, ist ein Netz möglich, aber nicht zugesagt; dann lohnt vor der Entscheidung eine Anfrage beim Versorger, wann und ob es kommt. Zum Wärmeplan

Was in Bonn gilt

  • Kein Anschlusszwang: „Für die Bundesstadt Bonn ist derzeit kein Anschluss- und Benutzungszwang vorgesehen.“ (Stadt Bonn, Fragen zur Wärmewende, Frage 22)
  • Erdsonden und Grundwasser: Erdsonden- und Grundwasser-Wärmepumpen brauchen eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde; in den Wasserschutzzonen 1 und 2 sind Bohrungen unzulässig. (Stadt Bonn, Fragen zur Wärmewende, Fragen 15 und 16)

Dazu kommt die Förderung des Bundes

Unabhängig vom Land gilt überall die Heizungsförderung der KfW (Programm 458): 30 % Grundförderung; wer selbst im Haus wohnt, bekommt je nach alter Heizung den Klimageschwindigkeitsbonus und je nach Einkommen den Einkommensbonus – zusammen höchstens 70 %, bei geringem Einkommen 80 %. Ob sich ein Programm der Stadt oder ihrer Stadtwerke mit der Bundesförderung kombinieren lässt, steht in seinen Bedingungen.

Was das Land NRW zusätzlich fördert und vorschreibt, steht auf der Seite Wärmepumpe in NRW.

Offizielle Stellen in Bonn

Quellen, abgerufen am 20.10.2026: bonn.de · bonn.de · bonn.de · bonn.de

So arbeiten wir, egal wo Ihr Haus steht

  1. Gespräch per Telefon oder Video. Wir gehen Haus, Verbrauch und Pläne mit Ihnen durch – auch das, was sich ändern wird, etwa ein Elektroauto in zwei Jahren.
  2. Konzept statt Einzelteil. Daraus entsteht ein Vorschlag für die Wärmepumpe, einzeln oder zusammen, PV mit oder ohne Speicher.
  3. Angebote und Montage durch Partnerbetriebe, die wir vorher qualifiziert haben. Wir vergleichen die Angebote mit Ihnen und koordinieren die Montage.
  4. Förderantrag: Wir helfen Ihnen dabei, der Partnerbetrieb ebenfalls.
  5. Danach der Strom: Den Tarif, mit dem Ihr Haus künftig läuft, vergleichen wir mit und betreuen ihn über die Laufzeit weiter.
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