Wärmepumpe · Hessen

Wärmepumpe in Hessen: Förderung und Regeln

Ein eigenes Zuschussprogramm des Landes für Wärmepumpen gibt es in Hessen nicht; es gilt die Heizungsförderung der KfW. Die Hessische Bauordnung macht die Wärmepumpe dafür einfach: baugenehmigungsfrei und bis 2 m Höhe sogar an der Grundstücksgrenze erlaubt.

Förderung des Landes Hessen

Ein eigenes, derzeit offenes Landesprogramm für Privatleute zum Thema Wärmepumpe haben wir beim Land Hessen nicht gefunden (Stand 20.10.2026). Es gelten die Programme des Bundes.

Was in Hessen gilt

  • An der Grundstücksgrenze: Wärmepumpen samt Fundament und Einhausung bis 2 m Höhe und 3 m Länge dürfen ohne Abstandsfläche direkt an der Nachbargrenze stehen. (§ 6 Abs. 10 Satz 1 Nr. 11 HBO)
  • Keine Baugenehmigung, aber Fachfirma: Elektrische Wärmepumpen bis 1.000 kW sind baugenehmigungsfrei – unter der Bedingung, dass eine Fachfirma sie einbaut. (Anlage zu § 63 HBO, Abschnitt I Nr. 3.8 und IV Nr. 6)
  • Erdwärmesonde: Eine Erdwärmesonde ist eine Benutzung des Grundwassers und grundsätzlich erlaubnispflichtig; die Standortbeurteilung bietet das Landesamt HLNUG. (HLNUG, Anforderungen des Gewässerschutzes an Erdwärmesonden)

Dazu kommt die Förderung des Bundes

Unabhängig vom Land gilt überall die Heizungsförderung der KfW (Programm 458): 30 % Grundförderung; wer selbst im Haus wohnt, bekommt je nach alter Heizung den Klimageschwindigkeitsbonus und je nach Einkommen den Einkommensbonus – zusammen höchstens 70 %, bei geringem Einkommen 80 %. Ob sich ein Landesprogramm mit der Bundesförderung kombinieren lässt, steht in seinen Bedingungen.

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Quellen, abgerufen am 20.10.2026: wirtschaft.hessen.de · hlnug.de

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