Photovoltaik · Brandenburg

Photovoltaik in Brandenburg: Förderung und Bauordnung

Brandenburg hat private Batteriespeicher zweimal bezuschusst; beide Programme sind beendet, das letzte trat Ende 2022 außer Kraft. Eine Solarpflicht für Wohnhäuser gab es nie, und die frühere Pflicht für öffentliche und gewerbliche Bauten wurde zum 30.06.2026 gestrichen.

Förderung des Landes Brandenburg

Ein eigenes, derzeit offenes Landesprogramm für Privatleute zum Thema Photovoltaik haben wir beim Land Brandenburg nicht gefunden (Stand 20.10.2026). Es gelten die Programme des Bundes.

Nicht mehr offen: 1000-Speicher-Programm – Zuschuss zu Batteriespeichern (2018); Kleinspeicher-Programm – Zuschuss zu Batteriespeichern im selbst bewohnten Haus (außer Kraft seit 31.12.2022). Anträge sind dort derzeit nicht möglich; maßgeblich ist die Seite des Trägers.

Was die Bauordnung erleichtert: PV-Anlage und Batteriespeicher brauchen keine Baugenehmigung, und auf bestehenden Häusern bleiben Solaranlagen bis 50 cm Stärke bei den Abstandsflächen außer Betracht. Ob sich Ihr Dach lohnt, zeigt das Modul „Mein Dach“ im Solaratlas Brandenburg.

Was in Brandenburg gilt

  • Keine Solarpflicht: Der frühere § 32a BbgBO galt nur für überwiegend öffentlich oder gewerblich genutzte Gebäude und wurde zum 30.06.2026 aufgehoben. (§ 32a BbgBO a. F.; Viertes Änderungsgesetz vom 29.06.2026)
  • Keine Baugenehmigung: Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind verfahrensfrei, ebenso Batteriespeicher, die mit ihnen errichtet werden. (§ 61 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a und g BbgBO)
  • Brandwand beim Reihen- und Doppelhaus: Solaranlagen halten mindestens 0,50 m Abstand zur Brandwand, wenn sie höchstens 30 cm über der Dachhaut liegen, sonst 1,25 m – außer die Wand ist 30 cm über das Dach geführt. (§ 32 Abs. 5 BbgBO)

Dazu kommt die Förderung des Bundes

Unabhängig vom Land gelten überall: 20 Jahre Einspeisevergütung (7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung bis 10 kW, Inbetriebnahme bis 31.12.2026), 0 % Umsatzsteuer auf Anlage, Speicher und Montage bis 30 kWp am Wohnhaus, steuerfreie Einnahmen und der KfW-Kredit 270. Ob sich ein Landesprogramm mit der Bundesförderung kombinieren lässt, steht in seinen Bedingungen.

Offizielle Stellen in Brandenburg

Quellen, abgerufen am 20.10.2026: mweke.brandenburg.de · bravors.brandenburg.de · bravors.brandenburg.de

So arbeiten wir, egal wo Ihr Haus steht

  1. Gespräch per Telefon oder Video. Wir gehen Haus, Verbrauch und Pläne mit Ihnen durch – auch das, was sich ändern wird, etwa ein Elektroauto in zwei Jahren.
  2. Konzept statt Einzelteil. Daraus entsteht ein Vorschlag für die PV-Anlage, einzeln oder zusammen, PV mit oder ohne Speicher.
  3. Angebote und Montage durch Partnerbetriebe, die wir vorher qualifiziert haben. Wir vergleichen die Angebote mit Ihnen und koordinieren die Montage.
  4. Förderantrag: Wir helfen Ihnen dabei, der Partnerbetrieb ebenfalls.
  5. Danach der Strom: Den Tarif, mit dem Ihr Haus künftig läuft, vergleichen wir mit und betreuen ihn über die Laufzeit weiter.
Anfrage

Photovoltaik in Brandenburg: Ihre Anfrage

Unverbindlich. Wir melden uns und vereinbaren das Gespräch per Telefon oder Video.

* Pflichtfelder · Wir melden uns persönlich bei Ihnen.