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Energie sparen: Was ein Energieberater wirklich prüft

20. Oktober 2026, aktualisiert 21. Oktober 2026 · Energie Agenten

Die meisten Spartipps passen auf jedes Haus und jeden Betrieb – und deshalb auf keinen genau. Ein Energieberater fängt woanders an: bei Ihren Abrechnungen, Ihrem Gebäude und Ihren Anlagen. Was er dabei prüft, was die Förderung bezahlt und woran Sie eine geförderte Beratung erkennen, steht hier.

Was ein Energieberater im Wohnhaus prüft

  • Den Verbrauch aus den Strom-, Gas- oder Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre – die Grundlage für jede Rechnung, die danach kommt.
  • Die Gebäudehülle: Dach, Fassade, Fenster und Kellerdecke – wo die Wärme verloren geht.
  • Heizung und Warmwasser: wie alt, wie eingestellt, was als Nächstes ansteht.

Am Ende einer geförderten Beratung steht der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Er zeigt, wie das Haus Schritt für Schritt mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen saniert werden kann. Umsetzen müssen Sie ihn nicht.

Was ein Energieberater im Betrieb prüft

Im Unternehmen heißt die gründliche Form Energieaudit nach DIN EN 16247: Verbräuche nach Anlagen und Bereichen erfassen, Einsparmöglichkeiten benennen und wirtschaftlich bewerten, alles in einem Bericht. Für Unternehmen, die keine KMU sind, ist es alle vier Jahre Pflicht (§ 8 Abs. 1 EDL-G) – wer genau, steht unter Energieaudit-Pflicht.

Was die Förderung bezahlt

Wohngebäude: Das BAFA zahlt 50 % des Beraterhonorars, höchstens 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 € ab drei Wohneinheiten. Erläutert der Berater den Sanierungsfahrplan in der Eigentümerversammlung einer WEG, kommen einmalig bis zu 250 € dazu.

Nichtwohngebäude und Betriebe: 50 % des Honorars, höchstens 4.000 €, in der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme.

Woran Sie eine geförderte Beratung erkennen

  • Der Berater steht in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena – für Wohnhäuser in der Rubrik „Wohngebäude“. Ohne diesen Eintrag gibt es keine Förderung.
  • Der Antrag kommt vor dem Vertrag. Als Beginn gilt schon der Abschluss des Beratungsvertrags; ausnahmsweise geht ein Vertrag unter der Bedingung der Förderzusage.
Gelistet ist der Energieberater unseres Partnerbetriebs, für Wohngebäude einschließlich Mehrfamilienhäusern und für Nichtwohngebäude. Über ihn ist die Beratung förderfähig, wenn der Antrag vor der Beauftragung beim BAFA liegt. Ihre Strom- und Gasrechnung und Ihren Tarif prüfen wir selbst.

Für Betriebe steht der Ablauf unter Energieberatung für Unternehmen. Für ein Wohnhaus nutzen Sie die Anfrage auf der Startseite.

Was Sie selbst sofort tun können

  • Raumtemperatur: Das Umweltbundesamt empfiehlt im Wohnbereich höchstens etwa 20 °C, in der Küche 18 °C und im Schlafzimmer 17 °C – jedes Grad weniger spart Heizenergie.
  • Die Rechnung lesen: Verbrauch, Arbeitspreis und Grundpreis stehen auf der Jahresabrechnung. Wer seinen Tarif nie geprüft hat, findet dort oft das schnellste Geld – das prüfen wir für Sie: Stromrechnung prüfen lassen.
  • Bereitschaftsbetrieb: Geräte, die nur im Standby laufen, über eine schaltbare Steckdosenleiste ganz ausschalten.

Quellen, abgerufen am 20.10.2026, BAFA Wohngebäude erneut am 21.10.2026 (Richtlinie EBW, Änderung vom 6. August 2024): BAFA, „Energieberatung für Wohngebäude“ und „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme – Modul 2“; § 8 Abs. 1 EDL-G (gesetze-im-internet.de); Umweltbundesamt, Umwelttipp „Raumtemperatur“ (Stand 24.10.2023).

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