BAFA-Fördermittel: mehr Zuschuss für jede Maßnahme
Wer zuerst den Handwerker beauftragt, verliert den Zuschuss. Wer ohne Sanierungsfahrplan dämmt, bekommt 15 % statt 20 %, und über 30.000 € Kosten je Wohnung nur auf die Hälfte. Wir prüfen vor dem Auftrag, welche Mittel für Ihr Haus gelten, und stellen die Unterlagen für den Antrag.
Fördersätze der Einzelmaßnahmen
Das BAFA fördert einzelne Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden. Die Richtlinie für Einzelmaßnahmen gilt bis 31.12.2030.
| Maßnahme | Zuschuss | Hinweis |
|---|---|---|
| Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Türen | 15 % | 20 % mit Sanierungsfahrplan |
| Anlagentechnik: Lüftung, Mess- und Regeltechnik | 15 % | +5 Punkte mit Sanierungsfahrplan |
| Heizungsoptimierung, hydraulischer Abgleich | 15 % | +5 Punkte mit Sanierungsfahrplan |
| Emissionsminderung bei Biomasse | 50 % | Staubfilter an bestehenden Anlagen |
| Fachplanung und Baubegleitung | 50 % | förderfähig bis 5.000 € im Ein- und Zweifamilienhaus |
Ab Quartal 1/2027 kommt für die Gebäudehülle für bestimmte Häuser ein weiterer Bonus von fünf Punkten hinzu, nur mit Sanierungsfahrplan. Ob Ihr Haus dazugehört, prüfen wir im Einzelfall. Die Heizung läuft über die KfW: 30 % Grundförderung, förderfähig bis 28.000 €.
Förderfähige Kosten nach Wohnungen
| Gebäude | ohne Sanierungsfahrplan | mit Sanierungsfahrplan |
|---|---|---|
| 1 Wohnung | 30.000 € | 60.000 € |
| 2 Wohnungen | 45.000 € | 90.000 € |
| 6 Wohnungen | 105.000 € | 210.000 € |
| 10 Wohnungen | 137.000 € | 274.000 € |
Rechenbeispiel Einfamilienhaus
Sie dämmen Dach und Fassade für 60.000 €. Ohne Sanierungsfahrplan sind 30.000 € förderfähig, der Zuschuss beträgt 4.500 €. Mit Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf 60.000 € und der Satz auf 20 %, wenn die Maßnahmen zusammen mindestens 30.000 € kosten. Wie viel Zuschuss das für Ihr Haus ergibt, rechnet der Energieberater mit dem Antrag.
Den Sanierungsfahrplan selbst bezuschusst das BAFA mit 50 %, bis 650 € im Ein- und Zweifamilienhaus und 850 € ab drei Wohnungen. Der Antrag kommt vor dem Auftrag an den Berater. Diese Förderung hat eine eigene Richtlinie, die Energieberatung für Wohngebäude, und sie endet am 31.12.2026.
So läuft der Antrag
- Beraten lassen. Ein gelisteter Energieeffizienz-Experte prüft, welche Maßnahme förderfähig ist und ob sich ein Sanierungsfahrplan vorab lohnt.
- Technische Projektbeschreibung. Der Experte erstellt sie für Ihren Antrag. Sie hält fest, welche Anforderungen die Maßnahme erfüllt.
- Antrag vor dem Auftrag. Sie stellen den Antrag beim BAFA, bevor Sie den Handwerker beauftragen. Ein Vertrag, der unter der Bedingung der Förderzusage steht, ist erlaubt.
- Umsetzen. Nach der Bewilligung haben Sie 36 Monate Zeit. Der Experte begleitet den Bau, wenn Sie das wünschen.
- Nachweis. Der Experte bestätigt die fachgerechte Umsetzung. Danach zahlt das BAFA den Zuschuss aus.
Der Aufwand ist real: Projektbeschreibung, Antrag und Nachweis brauchen Unterlagen und Fristen. Dafür bleibt der Zuschuss nicht auf der Strecke, weil ein Schritt in der falschen Reihenfolge kam.
Weiterlesen: Förderung der Energieberatung · Sanierung zum Effizienzhaus · Förderung Fenstertausch · Baubegleitung
Quellen, abgerufen am 04.11.2026: Richtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1; KfW 458; KfW 261; KfW 358/359; BAFA, Energieberatung für Wohngebäude.
Fragen zu den Fördermitteln
Welche Fördermittel gibt es für die Sanierung?
Für Einzelmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik den BAFA-Zuschuss von 15 %, mit Sanierungsfahrplan 20 %. Für die Heizung den KfW-Zuschuss 458 mit 30 % Grundförderung. Für die Sanierung zum Effizienzhaus den KfW-Kredit 261 mit Tilgungszuschuss.
Wie hoch sind die förderfähigen Kosten?
30.000 € für die erste Wohnung, 15.000 € je Wohnung für die zweite bis sechste, 8.000 € ab der siebten. Mit Sanierungsfahrplan verdoppeln sich die Beträge.
Was ist eine Bestätigung zum Antrag?
Die Bestätigung zum Antrag braucht die KfW für die Sanierung zum Effizienzhaus. Ein gelisteter Energieeffizienz-Experte erstellt sie. Beim BAFA heißt das Gegenstück technische Projektbeschreibung.
Muss der Antrag vor dem Auftrag gestellt werden?
Ja. Planung und Beratung dürfen vorher stattfinden. Den Handwerker beauftragen Sie erst nach dem Antrag, außer mit einem Vertrag, der unter der Bedingung der Förderzusage steht.
Gibt es zusätzlich einen Kredit?
Ja. Ergänzend zum Zuschuss gibt es einen KfW-Ergänzungskredit bis 120.000 € je Wohnung. Für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 € ist er zinsverbilligt.
Wird die Fördermittelberatung selbst gefördert?
Die Energieberatung für Wohngebäude mit Sanierungsfahrplan bezuschusst das BAFA mit 50 %, höchstens 650 € bei ein bis zwei Wohnungen und 850 € ab drei, für Anträge bis 31.12.2026. Die Baubegleitung fördert es mit 50 %.
Fördermittel für Ihr Haus prüfen lassen
Unverbindlich. Sie erhalten ein Angebot nach Ihrem Haus, mit Förderung und Eigenanteil. Wir beraten vor Ort in ganz Bayern, auch in Nürnberg, Regensburg und Würzburg.
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