Wärmepumpe · Braunschweig

Wärmepumpe in Braunschweig: Förderung und Wärmeplan

Braunschweig hat ein eigenes Förderprogramm für Wärmepumpen im Bestand – bis 4.000 € für die Erdwärmepumpe, 1.000 € für die Luft-Wasser-Wärmepumpe. Der Topf für 2026 ist laut Stadt ausgeschöpft, Informationen zu 2027 folgen zum Jahresende. Der Wärmeplan der Stadt zeigt, wo die Wärmepumpe die wirtschaftlichste Lösung ist.

Förderung und Beratung in Braunschweig

BS|ENERGY Wechselbonus Wärmestrom

BS|ENERGY · Stand 20.10.2026

Gutschrift beim Wechsel in den Wärmestrom-Tarif nach Kauf einer Wärmepumpe bei BS|ENERGY

500 €, verteilt auf zwei Jahre

nur bei Kauf der Wärmepumpe bei BS|ENERGY; 24 Monate Vertragslaufzeit

Nicht mehr offen: Städtische Förderung Wärmepumpen im Bestand – Zuschuss für Wärmepumpen in Gebäuden älter als fünf Jahre, Bonus für klimafreundliches Kältemittel, 500 € bis 4.000 € je nach Art, +500 € Bonus (Topf 2026 ausgeschöpft, Infos zu 2027 zum Jahresende). Ein Antrag ist dort derzeit nicht möglich; maßgeblich ist die Seite des Trägers.

Die Stadt bietet eine kostenlose Energieberatung und einen Wärmepumpen-Infotag am 21.01.2027 an. Bis dahin lohnt der Blick in den Wärmeplan: In den Gebieten mit dezentraler Versorgung ist laut Stadt eine Lösung auf Gebäudeebene, etwa mit Wärmepumpe, die wirtschaftlichste Variante.

Wärmeplanung in Braunschweig

Vom Rat am 12.05.2026 beschlossen. Der Plan teilt die Stadt in Wärmenetzgebiete (Fernwärme-Ausbau vor allem im Östlichen Ringgebiet), Prüfgebiete (Entscheidung bis Juni 2028) und Gebiete mit dezentraler Versorgung. Eine Anschlusspflicht an Wärmenetze begründet er ausdrücklich nicht.

Warum das für die Wärmepumpe zählt: Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz kommen soll – und wo die eigene Heizung die Lösung bleibt. Liegt Ihre Adresse in einem Eignungs- oder Prüfgebiet, ist ein Netz möglich, aber nicht zugesagt; dann lohnt vor der Entscheidung eine Anfrage beim Versorger, wann und ob es kommt. Zum Wärmeplan

Was in Braunschweig gilt

  • Keine Anschlusspflicht: Die Wärmeplanung begründet keine Pflichten für Privathaushalte; auch in Wärmenetzgebieten besteht keine Anschlusspflicht. (Kommunale Wärmeplanung, Endbericht 2026, Kap. 4.2)
  • Baudenkmal: Alle Baumaßnahmen an einem Baudenkmal sind genehmigungspflichtig; PV, Solarthermie und Haustechnik sind laut Stadt grundsätzlich möglich, aber individuell zu planen. (Stadt Braunschweig, Klimaschutz und Denkmalschutz)

Dazu kommt die Förderung des Bundes

Unabhängig vom Land gilt überall die Heizungsförderung der KfW (Programm 458): 30 % Grundförderung; wer selbst im Haus wohnt, bekommt je nach alter Heizung den Klimageschwindigkeitsbonus und je nach Einkommen den Einkommensbonus – zusammen höchstens 70 %, bei geringem Einkommen 80 %. Ob sich ein Programm der Stadt oder ihrer Stadtwerke mit der Bundesförderung kombinieren lässt, steht in seinen Bedingungen.

Was das Land Niedersachsen zusätzlich fördert und vorschreibt, steht auf der Seite Wärmepumpe in Niedersachsen.

Offizielle Stellen in Braunschweig

Quellen, abgerufen am 20.10.2026: bs-energy.de · braunschweig.de · braunschweig.de · braunschweig.de · braunschweig.de

So arbeiten wir, egal wo Ihr Haus steht

  1. Gespräch per Telefon oder Video. Wir gehen Haus, Verbrauch und Pläne mit Ihnen durch – auch das, was sich ändern wird, etwa ein Elektroauto in zwei Jahren.
  2. Konzept statt Einzelteil. Daraus entsteht ein Vorschlag für die Wärmepumpe, einzeln oder zusammen, PV mit oder ohne Speicher.
  3. Angebote und Montage durch Partnerbetriebe, die wir vorher qualifiziert haben. Wir vergleichen die Angebote mit Ihnen und koordinieren die Montage.
  4. Förderantrag: Wir helfen Ihnen dabei, der Partnerbetrieb ebenfalls.
  5. Danach der Strom: Den Tarif, mit dem Ihr Haus künftig läuft, vergleichen wir mit und betreuen ihn über die Laufzeit weiter.
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