Energieberatung · Mehrfamilienhaus

Energieberatung für die WEG: ein Plan, dem die Versammlung zustimmt

In einer Eigentümergemeinschaft scheitert die Sanierung selten am Geld, sondern an der Abstimmung. Wer zuerst die Heizung tauscht und Jahre später die Fassade dämmt, hat die neue Heizung für einen Wärmebedarf ausgelegt, den das Haus dann nicht mehr hat. Ein Sanierungsfahrplan legt die Reihenfolge fest, bevor jemand abstimmt.

So läuft die Beratung in der WEG

  1. Beschluss. Die Eigentümerversammlung beschließt, einen Sanierungsfahrplan erstellen zu lassen. Ohne Beschluss gibt es keinen Auftrag.
  2. Antrag beim BAFA. Antragsteller ist die Eigentümergemeinschaft. Der Verwalter oder der Berater stellt den Antrag nur mit Vollmacht. Der Beratungsvertrag folgt nach dem Antrag oder steht unter der Bedingung der Förderzusage.
  3. Termin vor Ort. Der Experte nimmt Gebäude, Heizung und Unterlagen auf, auch Wohnungen und Keller, soweit zugänglich.
  4. Sanierungsfahrplan. Er zeigt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge kommen, was sie kosten und welche Förderung gilt.
  5. Erläuterung in der Versammlung. Der Experte stellt den Fahrplan allen Eigentümern vor. Dafür kommen bis zu 250 € Zuschuss dazu.

Der Nachteil: Die Gemeinschaft streckt das Honorar vor. Das BAFA zahlt den Zuschuss erst nach Prüfung des Nachweises an den Antragsteller, seit dem 01.04.2025 nicht mehr an den Berater.

Was die Beratung kostet

LeistungMarktspanneZuschuss
Sanierungsfahrplan ab 3 Wohnungen2.000–3.600 €50 %, bis 850 €
Erläuterung in der Versammlungim Angebotbis 250 €

Beispiel: Bei einem Honorar von 2.000 € für den Fahrplan übernimmt das BAFA 850 €, die Gemeinschaft trägt 1.150 €. Ihr Preis steht im Angebot nach Ihrem Haus. Die Richtlinie endet am 31.12.2026.

Förderung der Sanierung je Wohnung

Für Dämmung, Fenster und Anlagentechnik zahlt das BAFA 15 %, mit Sanierungsfahrplan 20 %. Die förderfähigen Kosten steigen mit jeder Wohnung:

Wohnungohne Sanierungsfahrplanmit Sanierungsfahrplan
Erste Wohnung30.000 €60.000 €
Zweite bis sechste Wohnung, je15.000 €30.000 €
Ab der siebten Wohnung, je8.000 €16.000 €

Ein Haus mit 8 Wohnungen: ohne Fahrplan sind 121.000 € förderfähig, der Zuschuss beträgt 18.150 €. Mit Fahrplan verdoppelt sich die Grenze, und der Satz steigt auf 20 %. Wie viel Zuschuss das für Ihr Haus ergibt, rechnet der Energieberater mit dem Antrag. Der Bonus gilt, wenn die Maßnahmen zusammen mindestens 30.000 € kosten.

Quellen, abgerufen am 04.11.2026: BAFA, Energieberatung für Wohngebäude; Richtlinie EBW, BAnz AT 21.06.2023 B1, geändert BAnz AT 08.08.2024 B2; Richtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1; GModG, BGBl. 2026 I Nr. 226; reduco.ai, Energieberatung (17.08.2026); greenox, Was kostet ein Energieberater; reduco.ai, Energieausweis (18.10.2026).

Häufige Fragen

Fragen zu Mehrfamilienhaus und WEG

Welchen Energieausweis braucht ein Mehrfamilienhaus?

Ab fünf Wohnungen dürfen Sie zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen. Bei bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 01.11.1977 ist der Bedarfsausweis Pflicht, es sei denn, das Haus erreicht den Wärmeschutz der Verordnung von 1977. Der Ausweis gilt für das ganze Gebäude, nicht für die einzelne Wohnung.

Was kostet ein Energieausweis für ein Mehrfamilienhaus?

Mehr als im Einfamilienhaus. Am Markt kostet ein Verbrauchsausweis 50–250 €, ein Bedarfsausweis 300–800 €, im Mehrfamilienhaus je nach Zahl der Wohnungen und Unterlagen mehr. Ihr Preis steht im Angebot nach Ihrem Haus.

Wie viel Zuschuss gibt es für die Energieberatung einer WEG?

50 % des Honorars, ab drei Wohnungen bis 850 €. Für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung kommen einmalig bis zu 250 € dazu. Anträge sind bis 31.12.2026 möglich.

Darf der Verwalter den Antrag stellen?

Nur mit Vollmacht der Eigentümergemeinschaft. Dasselbe gilt für den Berater. Ausgezahlt wird an den Antragsteller.

Können Mieter die Beratung beantragen?

Ja, mit schriftlicher Erlaubnis des Eigentümers. Antragsberechtigt sind außerdem Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Nießbraucher.

Wie lange gilt der Sanierungsfahrplan?

Der Bonus für Einzelmaßnahmen gilt 15 Jahre nach Erstellung. Die Gemeinschaft kann die Schritte also über mehrere Wirtschaftspläne verteilen.

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