Wärmepumpe · Karlsruhe

Wärmepumpe in Karlsruhe: Energieleitplan und Wasserschutz

Karlsruhe hat seinen Energieleitplan mit Wärmeplanung am 28.11.2023 beschlossen. Wärmenetzgebiete mit Anschlusszwang hat die Stadt nicht ausgewiesen – die Wärmepumpe ist damit überall zulässig, mit einer wichtigen Grenze beim Grundwasser.

Förderung und Beratung in Karlsruhe

Energieberatung Photovoltaik und Heizung

Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) · Stand 20.10.2026

Unabhängige Beratung zu PV, Speicher, Kombination mit Wärmepumpe und Heizungstausch

Gespräch kostenlos, Vor-Ort-Check 40 €

für Eigentümer in Karlsruhe

Im Wasserschutzgebiet Hardtwald (Teile von Karlsruhe, Neureut, Durlach) sind in Zone II Erdreich- und Grundwasser-Wärmepumpen verboten, in der weiteren Schutzzone eingeschränkt. Luft-Wärmepumpen betrifft das nicht. Die KEK berät kostenlos, ein Vor-Ort-Check kostet 40 € Eigenanteil.

Wärmeplanung in Karlsruhe

Vom Gemeinderat am 28.11.2023 beschlossen. Der Energieleitplan teilt die Stadt in Eignungsgebiete für Einzelheizung, Fernwärme und Nahwärme; er ist ein strategischer Plan ohne rechtliche Außenwirkung. Die Stadtwerke wollen die Fernwärme bis 2035 CO2-neutral machen.

Warum das für die Wärmepumpe zählt: Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz kommen soll – und wo die eigene Heizung die Lösung bleibt. Liegt Ihre Adresse in einem Eignungs- oder Prüfgebiet, ist ein Netz möglich, aber nicht zugesagt; dann lohnt vor der Entscheidung eine Anfrage beim Versorger, wann und ob es kommt. Zum Wärmeplan

Was in Karlsruhe gilt

  • Kein Anschlusszwang: Die Stadt hat keine Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzgebiete nach Wärmeplanungsgesetz ausgewiesen; Eigentümer entscheiden bei einem Fernwärmeangebot frei. (Stadt Karlsruhe, Energieleitplan)
  • Wasserschutzgebiet Hardtwald: In Zone II sind Grundwasser-, Erdreich- und Oberflächenwasser-Wärmepumpen verboten, in der weiteren Schutzzone eingeschränkt. (Rechtsverordnung Wasserschutzgebiet Hardtwald)

Dazu kommt die Förderung des Bundes

Unabhängig vom Land gilt überall die Heizungsförderung der KfW (Programm 458): 30 % Grundförderung; wer selbst im Haus wohnt, bekommt je nach alter Heizung den Klimageschwindigkeitsbonus und je nach Einkommen den Einkommensbonus – zusammen höchstens 70 %, bei geringem Einkommen 80 %. Ob sich ein Programm der Stadt oder ihrer Stadtwerke mit der Bundesförderung kombinieren lässt, steht in seinen Bedingungen.

Was das Land Baden-Württemberg zusätzlich fördert und vorschreibt, steht auf der Seite Wärmepumpe in Baden-Württemberg.

Offizielle Stellen in Karlsruhe

Quellen, abgerufen am 20.10.2026: kek-karlsruhe.de · karlsruhe.de · karlsruhe.de

So arbeiten wir, egal wo Ihr Haus steht

  1. Gespräch per Telefon oder Video. Wir gehen Haus, Verbrauch und Pläne mit Ihnen durch – auch das, was sich ändern wird, etwa ein Elektroauto in zwei Jahren.
  2. Konzept statt Einzelteil. Daraus entsteht ein Vorschlag für die Wärmepumpe, einzeln oder zusammen, PV mit oder ohne Speicher.
  3. Angebote und Montage durch Partnerbetriebe, die wir vorher qualifiziert haben. Wir vergleichen die Angebote mit Ihnen und koordinieren die Montage.
  4. Förderantrag: Wir helfen Ihnen dabei, der Partnerbetrieb ebenfalls.
  5. Danach der Strom: Den Tarif, mit dem Ihr Haus künftig läuft, vergleichen wir mit und betreuen ihn über die Laufzeit weiter.
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