Wärmepumpe · Stuttgart

Wärmepumpe in Stuttgart: Zuschuss und Wärmeplan

Stuttgart zahlt im Heizungsprogramm 300 € je kW Heizleistung für Wärmepumpen in Bestandsgebäuden. Für 2026 sind die Mittel ausgeschöpft, Anträge sind weiter möglich, Geld gibt es wieder ab 2027. Der Wärmeplan schließt einen Anschlusszwang an neue Wärmenetze für bestehende Häuser aus.

Förderung und Beratung in Stuttgart

Kostenfreie Erstberatung

Energieberatungszentrum Stuttgart (EBZ) · Stand 20.10.2026

Rund 45 Minuten zu Sanierung, Gebäudetechnik und Förderung, danach bei größeren Vorhaben eine Begehung

kostenlos, die Stadt trägt die Kosten

Immobilie in Stuttgart

Wärmepumpen-Sammelbestellung

Energieberatungszentrum Stuttgart · Stand Anmeldung ab 01.11.2026

Gemeinsame Bestellung für bis zu 400 Haushalte über Fachbetriebe

Anmeldung und Erstberatung kostenlos

Eigentümer in Stuttgart; Anmeldung ab 01.11.2026

Nicht mehr offen: Heizungsprogramm – Wärmepumpe – Zuschuss für elektrische Wärmepumpen im Bestand, 300 € je kW, Mindest-Jahresarbeitszahl je nach Art (Mittel 2026 ausgeschöpft, wieder ab 2027). Ein Antrag ist dort derzeit nicht möglich; maßgeblich ist die Seite des Trägers.

Ab dem 01.11.2026 organisiert das Energieberatungszentrum eine Sammelbestellung für bis zu 400 Stuttgarter Haushalte, um über Mengenrabatte günstigere Konditionen bei Fachbetrieben zu bekommen. Die Erstberatung dort ist kostenlos. Ausnahme beim Anschlusszwang ist das Quartier Burgholzhof mit eigenem Nahwärmenetz.

Wärmeplanung in Stuttgart

Vom Gemeinderat am 14.12.2023 beschlossen. Der Plan beruht auf rund 200.000 Gebäuden: 8 bestehende Wärmenetze sollen verdichtet und erweitert werden, dazu 26 Eignungsgebiete für Wärmenetze und 13 Gebiete mit besonderen Herausforderungen. Alles außerhalb ist Einzelversorgungsgebiet – dort heizt jedes Haus selbst, etwa mit Wärmepumpe.

Warum das für die Wärmepumpe zählt: Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz kommen soll – und wo die eigene Heizung die Lösung bleibt. Liegt Ihre Adresse in einem Eignungs- oder Prüfgebiet, ist ein Netz möglich, aber nicht zugesagt; dann lohnt vor der Entscheidung eine Anfrage beim Versorger, wann und ob es kommt. Zum Wärmeplan

Was in Stuttgart gilt

  • Kein Anschlusszwang im Bestand: „Es wird bei den entstehenden Netzen keinen Anschlusszwang im Bestand geben.“ Auch in Eignungsgebieten für Wärmenetze kann eine Wärmepumpe gewählt werden. (Bericht zur kommunalen Wärmeplanung, Anhang FAQ)
  • Ausnahme Burgholzhof: Das Quartier Burgholzhof (Bad Cannstatt) hat ein eigenes Nahwärmenetz mit Anschluss- und Benutzungszwang. (Quartierssteckbrief Burgholzhof)

Dazu kommt die Förderung des Bundes

Unabhängig vom Land gilt überall die Heizungsförderung der KfW (Programm 458): 30 % Grundförderung; wer selbst im Haus wohnt, bekommt je nach alter Heizung den Klimageschwindigkeitsbonus und je nach Einkommen den Einkommensbonus – zusammen höchstens 70 %, bei geringem Einkommen 80 %. Ob sich ein Programm der Stadt oder ihrer Stadtwerke mit der Bundesförderung kombinieren lässt, steht in seinen Bedingungen.

Was das Land Baden-Württemberg zusätzlich fördert und vorschreibt, steht auf der Seite Wärmepumpe in Baden-Württemberg.

Offizielle Stellen in Stuttgart

Quellen, abgerufen am 20.10.2026: ebz-stuttgart.de · ebz-stuttgart.de · stuttgart.de · stuttgart.de · stuttgart.de

So arbeiten wir, egal wo Ihr Haus steht

  1. Gespräch per Telefon oder Video. Wir gehen Haus, Verbrauch und Pläne mit Ihnen durch – auch das, was sich ändern wird, etwa ein Elektroauto in zwei Jahren.
  2. Konzept statt Einzelteil. Daraus entsteht ein Vorschlag für die Wärmepumpe, einzeln oder zusammen, PV mit oder ohne Speicher.
  3. Angebote und Montage durch Partnerbetriebe, die wir vorher qualifiziert haben. Wir vergleichen die Angebote mit Ihnen und koordinieren die Montage.
  4. Förderantrag: Wir helfen Ihnen dabei, der Partnerbetrieb ebenfalls.
  5. Danach der Strom: Den Tarif, mit dem Ihr Haus künftig läuft, vergleichen wir mit und betreuen ihn über die Laufzeit weiter.
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